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Täterschutz?

jofri62 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte

Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.

Gruß

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Anne_21 jofri62 „Hallo Anne, Oberlehrer? Das sind Menschen, welche auf den Tippfehlern ihrer Mitmenschen herumreiten. Gruß“
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Das sind keine Tippfehler, wenn Leute nicht hören, wenn sie das statt  dass nach einem Komma schreiben. Oder Umgekehrt. 
(Damit bist Du nicht gemeint.)

Solche Fehler machen hier auch User, die mit Computern und auch auf anderen Gebieten immens viel Ahnung haben. Und sich auch sehr gut ausdrücken können.

Den kleinen und dabei wesentlichen Unterschied in der Bedeutung dieser beiden Wörter das und dass kennen oder beachten sie dabei nicht.
So etwas muss man einfach hören - beim Schreiben.

Aber ich bin mehr für die Zahlenwelt und deren Regeln zuständig, was hier gar nicht vor kommt. 
Schreibfehler stören beim zügigen Lesen.

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