Hallo zusammen,
FYI
Olaf
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Olaf
Zitat aus dem Handelsblatt:
Doch den Händlern seien Mondpreise schwer nachzuweisen, wenn sie einfach behaupten, der höhere Preis sei tatsächlich irgendwann einmal verlangt worden. Dieser Praxis habe nun das Landgericht Lübeck einen Riegel vorgeschoben.
Schade, dass dieser "Riegel" anscheinend leicht auszuhebeln ist. Vielleicht mit Beweislastumkehr, d.h. die Händler müssten nachweisen, woher sie den vermeintlichen Vorgängerpreis herhaben.
Am Ende hilft nur eins: selber den Markt recherchieren und die Preise mit denen von der Konkurrenz vergleichen, gern auch mit Hilfe von Preissuchmaschinen. Dann ist es egal ob der 400 €-PC zuvor 1400 oder 4000 gekostet haben soll, wenn er bei der Konkurrenz z.B. für 350 haben ist.
CU
Olaf