Windows 8 1.160 Themen, 15.622 Beiträge

mawe2 Acader „mave2 schrieb: Es ist aber für unsere Betrachtung egal, ob ...“
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Es ist in unserer Betrachtung wo du beim Kauf eines PC ein integriertes W8 dazu bekommst eben nicht egal.

Doch. Weil es in solchen Fällen grundsätzlich nie einen Erwerb von Eigentum gibt. Du bekommst immer nur eine Lizenz.

Ich weiß jetzt nicht, wie es bei Windows 8 ist.

Bei Windows 7 Pro OEM ist es so, dass die Lizenz an einen Computer gebunden ist.

Was aber ist ein "Computer"?

Habe ich einen anderen Computer, weil ich das Motherboard tausche? Wohl kaum. Deswegen klebt der COA-Aufkleber bei Windows 7 Pro OEM ja auch auf dem Gehäuse. Ich kann das Board tauschen und trotzdem auf diesem Computer die ursprünglich erworbene Lizenz weiter nutzen.

Microsoft möchte gerne die Übertragung auf einen anderen Computer untersagen. Deswegen steht in der EULA (Punkt 16), dass die Lizenz nur gültig ist, wenn das COA-Label tatsächlich auf dem Computer klebt. Wörtlich heißt es dort "Wenn Sie das Label separat erhalten, ist es ungültig."

Aaaaaber...

In Punkt 8 heißt es "Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden, es sei denn, das anwendbare Recht gibt Ihnen ungeachtet dieser Einschränkung umfassendere Rechte."

Und wie wir wissen, gibt uns das anwendbare Recht in Deutschland umfassendere Rechte.

Damit ist sowohl die Übertragung auf einen anderen (eigenen) Computer als auch der Verkauf der Lizenz (also auch der einzelne Verkauf des COA-Labels) möglich.

Soweit die Situation bei Windows 7 (und wahrscheinlich auch bei Vista und XP ??).

Warum sollte sich das bei Windows 8 grundsätzlich geändert haben?

Es ist weiterhin so, dass das anwendbare Recht in Deutschland mehr gestattet, als Microsoft lieb ist. Noch hat Microsoft keinen Einfluss auf die Gesetzgebung und die Rechtssprechung in Deutschland.

Bleibt also nur die technische Frage: Ist die Übertragung der Lizenz auf einen anderen Computer jetzt nur deswegen  untersagt, weil es eben keinen COA-Aufkleber mehr gibt sondern einen BIOS-Eintrag?

Ich denke, nein. Aber ich bin kein Jurist.

Gruß, mawe2


PS: Was soll denn das "Käuferschutzgesetz" sein? So etwas gibt es gar nicht!
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Niemand muss... mawe2