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Acader mawe2 „Das ist zwar prinzipiell richtig. Es ist aber für unsere ...“
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mave2 schrieb:
Es ist aber für unsere Betrachtung egal, ob man hier ein Eigentum oder eine Nutzungsberechtigung erwirbt

Es ist in unserer Betrachtung wo du beim Kauf eines PC ein integriertes W8 dazu bekommst eben nicht egal.
Microsoft könnte eben so gut vom PC Hersteller verlangen das der Kunde sich das Betriebssystem extra kauft. Es ist also sogar eine gute Geste von Microsoft wenn er dem Hersteller das Betriebssystem mit anbietet. Beide machen dabei zwar ein Geschäft und auch noch der Dritte, nämlich der Kunde weil er es eben dazu bekommt, aber eben nur für die gekaufte Hardware nutzbar.
Dafür spart er die Kosten für den Kauf eines extra Betriebssystems. Und installiert ist es auch schon.

mave2 schrieb:
Wo steht, dass die Nutzungsberechtigung (z.B.) nach zwei Jahren (das wäre die erwähnte "Garantiezeit" [die es ja auch nicht wirklich gibt]) erlischt?

Weil das Betriebssystem an die Hardware gebunden ist kannste bei einem Defekt dieser demzufolge auch von dem Nutzungsrecht dann nicht mehr Gebrauch machen.
Laut Käuferschutzgesetz hat man bei defekten Mängeln welche auf den Bauzustand oder Materialfehler zurückzuführen sind innerhalb von zwei Jahren Anspruch auf kostenlose Reparatur oder gar Austausch.


MfG Acader




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Niemand muss... mawe2