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mawe2 Acader „Kabelschrat schrieb: Das Betriebssystem gehört dem Kunden ...“
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Selbst wenn du es separat kaufst gehört dir das Betriebssystem nicht sondern du hast lediglich das Recht erworben es zu nutzen indem du dafür eben die Lizenz bekommst.

Das ist zwar prinzipiell richtig. Es ist aber für unsere Betrachtung egal, ob man hier ein Eigentum oder eine Nutzungsberechtigung erwirbt. Es geht ja darum, es zu nutzen!

Bleiben wir also bei der Nutzungsberechtigung: Wo steht, dass die Nutzungsberechtigung (z.B.) nach zwei Jahren (das wäre die erwähnte "Garantiezeit" [die es ja auch nicht wirklich gibt]) erlischt?

Wo steht, dass man beim Tausch des Motherboards verpflichtet ist, eine neue Betriebssystemlizenz zu erwerben?

Da ich keine OEM-Version von Windows 8 besitze, kann ich im EULA nicht nachlesen, wie es dort formuliert ist. Hat jemand einen Link zu einem (deutschen) Windows-8-Pro-EULA?

Wie ich schon geschrieben hatte ist es nicht frei und deshalb darfst du damit auch nicht machen was du willst.

Du darfst auch mit einem "freien" Betriebssystem nicht machen, was Du willst. Du hast auch dort eine Nutzungslizenz und kein Eigentum. Du musst Dich auch dort an die Lizenzbestimmungen halten.

Gruß, mawe2
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Niemand muss... mawe2