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Olaf19 ullibaer „Ärger mit OEM-Key von Windows 8“
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Zitat aus dem Artikel: "Mit dem Auslesen des einprogrammierten Keys auf dem alten Mainboard ist der Tatbestand des Ausspähens von Daten erfüllt, strafbar nach Paragraf 202a StGB" - ich lach mich tot... Das Mainboard ist mein privates Eigentum, ich habe es gekauft. Wo bitte ist denn hier ein "Ausspähen von Daten", bei der Nutzung meines rechtmäßig erworbenen Eigentums?

Wenn stattdessen jemand Windows 8 dis-assembliert, den Code als neues Betriebssystem auf den Markt wirft und das Ganze als sein geistiges Eigentum verkauft - klarer Fall, da brauchen wir nicht drüber zu reden. Aber das hier ist doch so langsam nur noch absurd...

Was passiert denn, wenn ich einen Lizenzaufkleber mit gut lesbarem Key eines älteren Windows in die Hand nehme und vorher vergesse, meine Lesebrille abzusetzen? Habe ich dann auch eine strafbewehrte Ausspähung von Daten begangen?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Niemand muss... mawe2