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Olaf19 mthr1 „Wenn man Musik, die man nicht kaufen kann, nicht...“
Optionen
Für den eigenen Gebrauch ist die mp3-Aufnahme meines Wissen zulässig.

Definitiv ja. Darüber hinaus sind auch Kopieren und Rippen für den privaten Gebrauch zulässig, solange dabei kein sog. wirksamer Kopierschutz ausgehebelt wird. Eine Tonaufnahme von einem kopiergeschützten Tonträger zählt nicht als Kopierschutzumgehung.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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