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Olaf19 mthr1 „Wenn man Musik, die man nicht kaufen kann, nicht...“
Optionen
Für den eigenen Gebrauch ist die mp3-Aufnahme meines Wissen zulässig.

Definitiv ja. Darüber hinaus sind auch Kopieren und Rippen für den privaten Gebrauch zulässig, solange dabei kein sog. wirksamer Kopierschutz ausgehebelt wird. Eine Tonaufnahme von einem kopiergeschützten Tonträger zählt nicht als Kopierschutzumgehung.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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