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Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

neukl / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,
hier mal wieder ein kurioses Gerichtsurteil: http://www.teltarif.de/kein-computer-trotzdem-abmahnkosten/news/45022.html
aus teltarif.Wenn das Urteil Bestand hat, kann man selbst ohne PC und Nichtnutzung des Internets verurteilt werden.
Gruß neukl

Nimm das Leben so wie es ist und nicht wie es sein könnte.
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mawe2 Olaf19 „ Nein, das wird sie eben nicht. Der Zugang als solcher ist nicht das Problem,...“
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Wenn einer sein WLAN nach den aktuellsten Standards - WPA2 - verschlüsselt, hat er seiner Sorgfaltspflicht genüge getan.

Gerade weil WPA2 schwer zu knacken ist, kann das als Quasi-Beweis gewertet werden, dass eben kein Fremder sondern Du selbst den Download gemacht hat. Und es wird noch weniger möglich, sich dagegen zu wehren. Dann bist Du nicht mal mehr "Störer" sondern gleich der überführte Täter.

Hin wie her: Störerhaftung zielt auf Leute, die selbst gegen kein Gesetz verstoßen haben und die nur dafür herhalten müssen, dass die eigentlich "Schuldigen" nicht zweifelsfrei ermittelt werden konnten. Das ist in meinem Verständnis Willkür. Und man kan sich oft genug nicht dagegen wehren...

oder man nimmt einen "Hotspot" vom Café um die Ecke.

Der Betrieb von so etwas ist aufgrund der Störerhaftung im Prinzip auch nicht mehr möglich. Wenn sich alle Verantwortlichen dieses Risikos bewusst wären, würde mobiles Internet in Deutschland quasi nicht mehr stattfinden (jedenfalls nicht über WLAN, maximal noch über UMTS mit all den bekannten Nachteilen).

Gruß, mawe2
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