Hallo Leute,
hier mal wieder ein kurioses Gerichtsurteil: http://www.teltarif.de/kein-computer-trotzdem-abmahnkosten/news/45022.html
aus teltarif.Wenn das Urteil Bestand hat, kann man selbst ohne PC und Nichtnutzung des Internets verurteilt werden.
Gruß neukl
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Nachtrag
Ein Richter kann also,
obwohl er genau weiß, die Oma hat nichts runtergeladen - da sie garkein Internet hat - sie dennoch verurteilen.
Obwohl er, ebenfalls genau weiß, wissen MUSS:
-- Eine IP Adresse ist kein Beweis!
Bei nicht vorhandenen Internet sowieso!
Er ist also - im Zivilrecht NICHT der Warheit verpflichtet,
Kann machen was er will..
Sogar wie in diesem oder jedem vergleichbaren Fall, wo es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Feststeht:
Der, die Betreffende kann zu 99.999999999 Prozent nichts gemacht haben.
Fall er nicht weiß - Eine IP Adresse ist kein Beweis! - Dann ist er fachlich inkompetent und sollte in einem solchen Fall nicht urteilen dürfen.
In der freien Wirschaft und in der Berufswelt allgemein kann man bei sochen
- dicken sachlichen Fehlern - regresspflichtig gemacht werden.
Ein Arzt darf nicht weiter praktiziern wenn er wissentlich, auf Druck des Krankenhauses zB. - ein falsches Urteil abgibt, welches einen Patienten ernsthaft schadet.
Hat er nur fachlich fehlerhaft behandelt, weil er die Materie nicht kennt,
muss er sich wenigstens einen Kunstfehler vorwerfen lassen.
Nicht so anscheinend ein Zivilrichter.
Tatsache ist:
Das Gericht oder der Richter weiß ganz genau:
Die Oma hat nichts gemacht..
Oder er hat von der Materie genau so viel Ahnung wie die Oma.
So ist es also
Zivilrecht ist weder zivil noch Recht.
Gut zu wissen.
Die Tatsache im Zivilrecht Richtern ausgeliefert zu sein, die fundamentale Tatsachen einfach ignorieren, ist ..unglaublich aber anscheinend wahr.
Wer hat das Verbrochen .......so ein - Zivilrecht..
Den besseren, durchaus objektiven, Beweis hatte hier die Oma.
Bei den -Beweisen- des Richters, wird sicher selbst der nachsichtigste und toleranteste Statistiker in Ohnmacht fallen..