Hallo Leute,
hier mal wieder ein kurioses Gerichtsurteil: http://www.teltarif.de/kein-computer-trotzdem-abmahnkosten/news/45022.html
aus teltarif.Wenn das Urteil Bestand hat, kann man selbst ohne PC und Nichtnutzung des Internets verurteilt werden.
Gruß neukl
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Erklär mal bitte genauer, wie eine bettlägerige kranke Oma ohne Computer Filesharing macht.
Warst Du dabei? Niemand hat behauptet, dass die "bettlägerige kranke Oma" Filesharing betrieben hat. Aber es konnte anscheinend nicht überzeugend widerlegt werden, dass von ihrem Anschluss aus Filesharing betrieben wurde (verstehst Du den Unterschied?). Wer weiß denn, wer da alles aus und ein geht und genügend technisches Wissen mitbringt, um für die Zeit des Besuchs mal schnell ein Laptop o.ä. anzustöpseln.
Die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der zur IP-Ermittlung verwendeten Software ließ das Gericht ja anscheinend auch überprüfen und hatte offenbar draufhin keinen Grund, die ermittelten Verkehrsdaten anzuzweifeln. Bliebe noch der Provider, der zu den Verkehrsdaten den Anschlussinhaber ermittelt. Auch da sind natürlich technische Schwachstellen denkbar (wie genau ist der Zeitstempel?), aber nicht beweisbar.
Die Oma hat einfach den falschen Anwalt gehabt - wenn der wesentliche entlastende Fakten erst zu spät beibringt, werden sie (gemäß der ZPO) im Prozess nicht mehr berücksichtigt. Übrigens auch nicht in einer evtl. höheren Instanz. Wenn dieser Anwalt sich hinterher hinstellt und anstatt "sorry, ich war zu doof für dieses Mandat" "Skandal!" plärrt, ist das für die Medien zwar ein gefundenes Fressen, aber einfach kein guter Stil!
Warst Du dabei? Niemand hat behauptet, dass die "bettlägerige kranke Oma" Filesharing betrieben hat. Aber es konnte anscheinend nicht überzeugend widerlegt werden, dass von ihrem Anschluss aus Filesharing betrieben wurde (verstehst Du den Unterschied?). Wer weiß denn, wer da alles aus und ein geht und genügend technisches Wissen mitbringt, um für die Zeit des Besuchs mal schnell ein Laptop o.ä. anzustöpseln.
Die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der zur IP-Ermittlung verwendeten Software ließ das Gericht ja anscheinend auch überprüfen und hatte offenbar draufhin keinen Grund, die ermittelten Verkehrsdaten anzuzweifeln. Bliebe noch der Provider, der zu den Verkehrsdaten den Anschlussinhaber ermittelt. Auch da sind natürlich technische Schwachstellen denkbar (wie genau ist der Zeitstempel?), aber nicht beweisbar.
Die Oma hat einfach den falschen Anwalt gehabt - wenn der wesentliche entlastende Fakten erst zu spät beibringt, werden sie (gemäß der ZPO) im Prozess nicht mehr berücksichtigt. Übrigens auch nicht in einer evtl. höheren Instanz. Wenn dieser Anwalt sich hinterher hinstellt und anstatt "sorry, ich war zu doof für dieses Mandat" "Skandal!" plärrt, ist das für die Medien zwar ein gefundenes Fressen, aber einfach kein guter Stil!