Hallo Leute,
hier mal wieder ein kurioses Gerichtsurteil: http://www.teltarif.de/kein-computer-trotzdem-abmahnkosten/news/45022.html
aus teltarif.Wenn das Urteil Bestand hat, kann man selbst ohne PC und Nichtnutzung des Internets verurteilt werden.
Gruß neukl
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Die Rechtsmittelfristen seien noch nicht abgelaufen.
Die verschusselten (bzw. nicht fristgerecht vorgelegten) Entlastungsbeweise werden auch in einer evtl. Berufungsverhandlung nicht berücksichtigt.
Die zusätzlichen Verfahrenskosten kann man sich imho sparen...
Die verschusselten (bzw. nicht fristgerecht vorgelegten) Entlastungsbeweise werden auch in einer evtl. Berufungsverhandlung nicht berücksichtigt.
Die zusätzlichen Verfahrenskosten kann man sich imho sparen...