Hallo Leute,
hier mal wieder ein kurioses Gerichtsurteil: http://www.teltarif.de/kein-computer-trotzdem-abmahnkosten/news/45022.html
aus teltarif.Wenn das Urteil Bestand hat, kann man selbst ohne PC und Nichtnutzung des Internets verurteilt werden.
Gruß neukl
Allgemeines 22.006 Themen, 148.988 Beiträge
So ein Beispiel der Verunrechtung bei Normalbürgern, die kaum eine Chance haben zu gewinnen, hab ich im Kontext der
Rechtsradikalen Urteile angeführt.
Obwohl es "scheinbar" verschiedene Rechtswelten* sind,
wird da - obwohl es ein Kapitalverbrechen ist aus
konstruierten? Mangeln an Beweisen -- freigespochen..
Stichwort: Denen paasiert so leicht nichts!
Bei Copyright und Co. wird dagegen eine alte Oma zur Zahlung verdonnert? !
Ohne Beweis! Nichtmal ein Hinweis existiert
und
dennoch muß die Oma zahlen.
Fast kann man sagen nicht (nicht nur) die Mi oder die Abmahnanwälte sind
Verbrecher,
sondern die Richter die solche Urteile fällen.
* mit Recht und rechts hat sich hier eine zufällige Namensähnlichkeit ergeben.
Vielleicht (hoffentlich!) bekommen die Rechten nicht immer Recht.
Die Mi und Abmahnverbrecher anscheinend immer!
Obwohl es da IMMER um konstruierte Scheinwerte geht.
Anderswo wurde treffend gesagt:
.."Die Richter und Gerichte bzw. sind der Großindustrie hörig"..
Ohne Beweis! Nichtmal ein Hinweis existiert
und
dennoch muß die Oma zahlen.
Der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht ist Dir geläufig? Dieser Urheberrechtsfall spielte sich rein im Zivilrecht ab. Da gibt es keinen Freispruch und keine Unschuldsvermutung!
Äh, und?
Dieser Urheberrechtsfall spielte sich rein im Zivilrecht ab. Da gibt es keinen Freispruch und keine Unschuldsvermutung!
Ach so, das Gericht ist also nur noch dazu da, die Höhe der zahlungen festzulegen - "schulduig" ist man ja Praktisch von dem moment an, ab dem die Klage eingereicht ist -- oder wie darf ich deine Aussage verstehen?
Volker
Der Unterschied besteht darin, dass im Zivilrecht derjenige Recht bekommt, der seine Argumente plausibler machen kann. Im Gegensatz zum Strafrecht sind keine hieb- und stichfesten Beweise nötig, der Richter glaubt das, was ihm glaubwürdiger erscheint. Konkreter Fall:
Kläger: "Oma hat illegal heruntergeladen, sie hatte zum fraglichen Zeitpunkt X die IP-Adresse Y [dank VoIP-Telefonie braucht man dazu keinen internetfähigen Computer!!], und unter genau dieser wurde der Film heruntergeladen".
Oma: "Ich habe nichts gemacht."
Tja, und das war's dann... ob Zahlendreher oder nicht, wir werden es nie erfahren, denn bevor Oma eine Chance hat, eine Auskunft einzuholen, sind die Logfiles mit den IP-Adressen längst gelöscht.
Damit wir uns richtig verstehen - ich find das auch scheiße. Das Prinzip der Unschuldsvermutung sollte vom Strafrecht auf das Zivilrecht übertragen werden, heißt: egal ob Anklage (Strafrecht) oder Klage (Zivilrecht) - wer (an)klagt, muss hieb- und stichfest beweisen können, ansonsten gilt: im Zweifel für den Ange- bzw. den Beklagten.
Warum unser Rechtswesen das so nicht praktiziert, ist mir schleierhaft.
CU
Olaf
Und genau da ist das Problem. Die Zuordnung einer IP auf ist äußerst problematisch + würde in einem Strafprozeß keineswegs als ultimativer Beweis gelten. Die eingesetzte Software ist umstritten.
Ich warte darauf, daß die Abzockerbranche auf dieses Urteil reagiert.
Wenn Oma, wie im vorliegenden Fall, erstens bettlägerig ist und zweitens zum fraglichen zeitpunkt weder einen computer noch gar einen internetanschluss hatte (letzteres konnte sie ja glaubhaft machen) dann aber trotzdem ein solches Urteil gefällt wird, dann melde ich ernste Zweifel am Geisteszustand des/der Richter(s) an.
Volker
Im Zivilprozess haben beide Parteien (Kläger und Beklagter) Gelegenheit, ihre Standpunkte zu vertreten. Für den Kläger bedeutet das, dass er stichhaltige Beweise für seine Ansprüche vorbringen muss. Dieser bedarf es übrigens bereits im Vorfeld, denn sonst wird die Klage vom Gericht gar nicht angenommen.
Während des Prozesses genügt es, vor Gericht den Sachverhalt darzustellen ("iura novit curia", Grundsatz der richterlichen Rechtsanwendung); Erläuterungen zu juristischen Auslegungen, der Mitteilung von Rechtsansichten oder zur Rechtsanwendung bedarf es nicht (vgl. § 138 ZPO, s.u.). Das Gericht wird anhand des dargelegten und festgestellten Sachverhaltes eigenständig das entsprechende Recht auf diesen Sachverhalt anwenden (subsumieren).
§ 138 ZPO - Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
(2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.
(3) Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht.
(4) Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind.
Wenn es nicht zur Anerkenntnis durch den Beklagten oder zum Klageverzicht durch den Kläger kommt, entscheidet das Gericht durch Sachurteil. Das Gericht muss sich dabei auf im Prozess erhobene Behauptungen und Beweise stützen. Daraus ergibt sich die bedauerliche Folge, dass vor Gericht nicht immer derjenige Recht bekommt der Recht hat, sondern derjenige, der die besseren objektiven Beweise liefern kann.
Nachtrag
Ein Richter kann also,
obwohl er genau weiß, die Oma hat nichts runtergeladen - da sie garkein Internet hat - sie dennoch verurteilen.
Obwohl er, ebenfalls genau weiß, wissen MUSS:
-- Eine IP Adresse ist kein Beweis!
Bei nicht vorhandenen Internet sowieso!
Er ist also - im Zivilrecht NICHT der Warheit verpflichtet,
Kann machen was er will..
Sogar wie in diesem oder jedem vergleichbaren Fall, wo es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Feststeht:
Der, die Betreffende kann zu 99.999999999 Prozent nichts gemacht haben.
Fall er nicht weiß - Eine IP Adresse ist kein Beweis! - Dann ist er fachlich inkompetent und sollte in einem solchen Fall nicht urteilen dürfen.
In der freien Wirschaft und in der Berufswelt allgemein kann man bei sochen
- dicken sachlichen Fehlern - regresspflichtig gemacht werden.
Ein Arzt darf nicht weiter praktiziern wenn er wissentlich, auf Druck des Krankenhauses zB. - ein falsches Urteil abgibt, welches einen Patienten ernsthaft schadet.
Hat er nur fachlich fehlerhaft behandelt, weil er die Materie nicht kennt,
muss er sich wenigstens einen Kunstfehler vorwerfen lassen.
Nicht so anscheinend ein Zivilrichter.
Tatsache ist:
Das Gericht oder der Richter weiß ganz genau:
Die Oma hat nichts gemacht..
Oder er hat von der Materie genau so viel Ahnung wie die Oma.
So ist es also
Zivilrecht ist weder zivil noch Recht.
Gut zu wissen.
Die Tatsache im Zivilrecht Richtern ausgeliefert zu sein, die fundamentale Tatsachen einfach ignorieren, ist ..unglaublich aber anscheinend wahr.
Wer hat das Verbrochen .......so ein - Zivilrecht..
Den besseren, durchaus objektiven, Beweis hatte hier die Oma.
Bei den -Beweisen- des Richters, wird sicher selbst der nachsichtigste und toleranteste Statistiker in Ohnmacht fallen..
Das Gericht oder der Richter weiß ganz genau:
Die Oma hat nichts gemacht..
Ja richtig, aber Du übersiehst dabei etwas:
DIE Besonderheit des deutschen Rechtssystems, die so genannte Störerhaftung.
http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung
Damit ist die Oma dann trotzdem dran - ob sie es war oder nicht ist völlig unerheblich. Der Richter unterstellt dann einfach, dass anhand der vorgebrachten "Beweise" die Urheberrechtsverletzung von ihrem Internetanschluss aus begangen wurde - und da es ihr Anschluss ist hätte sie das unterbinden müssen. Auch wenn sie keine Ahnung davon hatte und es strittig ist ob es überhaupt ihr Anschluss war.
Ich halte das ebenfalls für absoluten Quatsch - denn wie kann ich etwas unterbinden, wovon ich nichts weiß? Das ist in etwa so, als ob jemand mein Auto klaut, und ich dann dafür verurteilt werde dass der Dieb damit zu schnell gefahren ist...
Wie, bitte, soll die Störerhaftung bei nicht vorhandenem Internetanschluss greifen (können)?
Nochmal: dem richter musste anhand der vorliegenden Fakten klar sein, dass die Oma nicht nur nichts gemacht hat, sondern weder sie noch irgendjemand sonst aus ihrer Wohnung irgendwas hat machen *können*.
Sie hat ja allein mit ihrer Telefonleitung schon einen Internetanschluss - auch wenn der vielleicht bloß mit einem Modem ginge. Und damit besteht natürlich rein theoretisch auch die Möglichkeit dass mal irgendjemand zu Besuch war, der ein Schlepptop dabei hatte...
Natürlich ist anhand der sonstigen Umstände die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass bei der Zuordnung der IP irgendwas schiefgelaufen ist - aber da greift dann was Olaf19 und out-freyn schon beschrieben haben.
Nochmal: Auch ich finde das Urteil absolut blödsinnig, aber rein vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen ist es vertretbar.
Das Urteil mag formaljuristisch korrekt sein, *vertretbar* ist es nicht.
Volker
Frohe Weihnacht,
die einem aber dabei vergällt wird.
Aber Das ist in etwa so, als ob jemand mein Auto klaut, und ich dann dafür verurteilt werde dass der Dieb damit zu schnell gefahren ist... ,
tja das sollte so sein:-), glaube das endlich dann was an diesem Gesetz geändert würde da es immer "gute Autos" sind die gestohlen werden :-). Da sind sicher auch solche von Leuten mit Funktionen (leitende meine) darunter (bzw. überwiegend), da wären dann entsprechende Anwälte auf den Barrikaden und so könnte es zur Durchsetzung in Änderung der Rechtsprechung und der Gesetze erst kommen.
Gruß
Manfred
s /objektiven/subjektiven
nochmal zum mitmeisseln:
1. Oma ist bettlägerig
2. Oma hatte nie einen Internetanschluss (einfach durch Providerauskunft zu bestätigen)
3. Oma hatte nie einen Computer (ok, das wird schwierig, hier müssten glaubhafte zeugen aufgefahren werden)
den richter jedoch interessieren Punkte 1 - 3 nicht die Bohne => am Geisteszustand des Richters darf ernsthaft gezweiofelt werden. sorry, das ist meine Meinung die steht fest und ist für diesen fall nicht disktutierbar - egal welche "Argumente" du noch anführst.
Volker
Da weißt Du sogar mehr als die Medien...
Sie besaß im Januar 2010 vertraglich zwar einen Internetanschluss, aber nur, weil sie einen Zweijahresvertrag nicht vorzeitig beenden konnte. Januar 2010 war der Tatzeitpunkt.
Lies auch mal das "Update 13 Uhr 50":
http://www.zdnet.de/news/41558897/amtsgericht-muenchen-geht-in-filesharing-verfahren-von-beweislastumkehr-aus.htm
sorry, das ist meine Meinung die steht fest und ist für diesen fall nicht disktutierbar - egal welche "Argumente" du noch anführst.
Dann bist Du nicht besser als Du es dem Richter unterstellst.
Natürlich wird der (unterlegene) Beklagte und sein Anwalt sich hinterher immer gerne als armes Justizopfer hinstellen. Das heißt aber nicht, dass die deswegen die Wahrheit gepachtet haben.
Das ist natürlich ein anderer Verlauf, aber ein Justitzopfer ist jeder der
Beweislastumkehr machen muß,
allein aus logischen Gründen*.
Man kann ja so schon nahezu nie beweisen etwas nicht gewesen zu sein.
*Aber hier wo eine Vermutung
und etwas Anderes ist das pure Vorhandensein einer Leitung nicht,
als Beweis dient, hat man fast logisch keine Chance.
Es sei denn man hat einen ehrlichen Richter der fachlich weiß wie Internet funktioniert.
Es ist hier ja die gleiche (un)Logik wie bei der GEZ.
-- Schon die Möglichkeit .. und - dafür MUSS man zahlen.
"Ich sehe es, aber ich glaube es nicht."
hat mal ein bekannter Mathematiker bei einer unendlichen Zuordnung gesagt.
Hier handelt es sich, wenn es wahr ist und es
solche Gesetze und Urteile gibt um
unendliches Unrecht!
Das kann ein Mathematiker wohl sogar logisch beweisen.
Aber Richter und Gerichte haben mit präziser Logik anscheinend nichts gemein.
Wenn Ingenieure, Techniker oder Baumeister fachlich logisch so handelten wie die Justiz, säßen wir anscheinend noch in Höhlen.
Auf dem Mond wär ein Teil der Menschheit auch nie gekommen..
ps
Und sorry InvisibleBot,
falls es etwas harsch rüberkam,
ich war als Laie nur etwas überrascht, so es bei Gericht nicht weitgehend logisch zugeht.
Hab anscheinend zu viel Spock bei Enterprise geschaut :-)
Und sorry InvisibleBot,
falls es etwas harsch rüberkam,
Kein Problem, hab ich auch gar nicht so aufgefasst. ;-)
Erklär mal bitte genauer, wie eine bettlägerige kranke Oma ohne Computer Filesharing macht.
Sorry, aber ich bleibe dabei: das Urteil (und ebenso der richter der es fällte) sind *mindestens* so krank wie die Oma ..
Volker
Warst Du dabei? Niemand hat behauptet, dass die "bettlägerige kranke Oma" Filesharing betrieben hat. Aber es konnte anscheinend nicht überzeugend widerlegt werden, dass von ihrem Anschluss aus Filesharing betrieben wurde (verstehst Du den Unterschied?). Wer weiß denn, wer da alles aus und ein geht und genügend technisches Wissen mitbringt, um für die Zeit des Besuchs mal schnell ein Laptop o.ä. anzustöpseln.
Die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der zur IP-Ermittlung verwendeten Software ließ das Gericht ja anscheinend auch überprüfen und hatte offenbar draufhin keinen Grund, die ermittelten Verkehrsdaten anzuzweifeln. Bliebe noch der Provider, der zu den Verkehrsdaten den Anschlussinhaber ermittelt. Auch da sind natürlich technische Schwachstellen denkbar (wie genau ist der Zeitstempel?), aber nicht beweisbar.
Die Oma hat einfach den falschen Anwalt gehabt - wenn der wesentliche entlastende Fakten erst zu spät beibringt, werden sie (gemäß der ZPO) im Prozess nicht mehr berücksichtigt. Übrigens auch nicht in einer evtl. höheren Instanz. Wenn dieser Anwalt sich hinterher hinstellt und anstatt "sorry, ich war zu doof für dieses Mandat" "Skandal!" plärrt, ist das für die Medien zwar ein gefundenes Fressen, aber einfach kein guter Stil!
Heisst also, der Oma bringt es rein gar nichts, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen -- ich wusste zwar, das unser Rechtssystem krank ist; dass es aber SO krank ist, war mir nicht bewusst.
und sowas schiimpft sich "Rechtsstaat".
Sorry, ich bleibe dabei: das urteil ist krank, die Richter die es fällten ebenfalls.
Vol 'EOD für mich' ker
Das Urteil ist doch nur eine logische Konsequenz.
Wenn man das verhindern will gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Alten Leuten ohne Technikkentnisse dürfen solche Sachen nicht verkauft werden.
2. alternativ: alte leute ohne Technikkenntnisse dürfen solche Sachen nicht kaufen.
3. Die Störerhaftung wir abgeschafft.
Mal ganz ehrlich: Nehmen wir an es war so, dass der Enkel oder wer auch immer bei der Oma ein- und ausgegangen ist und dabei öfter seinen Laptop angestöpselt hat. Wer haftet dann in so einem Falle? Der Enkel? Dem wird man sowas nie nachweisen können. Bleibt nur die oma und so ist die Rechtslage schon seit Jahren.
Aber JUNGEN Leuten ohne Kennisse schon? Wo ist denn da die Logik?
Noch ist es nicht soweit, dass man allein aufgrund seines Alters diskriminiert werden darf!
3. Die Störerhaftung wir abgeschafft.
Das allerdings ist dringend geboten!
Störerhaftung hat sowas von Sippenhaft. Ganz nach dem Motto: "Kriege ich den wirklichen Schuldigen nicht, nehme ich irgendeinen anderen..." Das ist wirklich nicht akzeptabel!
Gruß, mawe2
Ich habe noch überlegt, ob ich dazu schreiben soll, dass das natürlich nicht nur für alte (in diesem konkreten Fall war es aber nuneinmal so und die überwiegende mehrheit solcher Fälle ebenso) gilt, sondern für jegliche Menschen ohne Sachkenntnisse.
Also bitte nichts reininterpretieren.
Will ich ja gar nicht.
Das Problem ist aber eben nicht das Alter sondern die Unkenntnis.
Es wird immer gern unterstellt, dass jüngere Leute grundsätzlich mehr Kenntnisse in dieser Richtung haben. Aber meine Erfahrung ist die, dass in allen Altersklassen Leute mit erstaunlich viel Unkenntnis zu finden sind. Auch und gerade bei jüngeren Leuten.
Jüngere Leute haben generell weniger Scheu, sich mit einer Sache zu beschäftigen, von der sie nichts verstehen. Was aber nicht automatisch bedeutet, dass sie auch durchblicken.
Was bei dem konkreten Fall genau passiert ist, wissen wir alle nicht. Insofern ist es Kaffeesatzleserei, wenn man da irgendeine Meinung dazu bildet.
Gruß, mawe2
Das ist, mit Verlaub gesagt, großer Unsinn.
Sippenhaft ist pure Willkür. Was kann ich dafür, dass ich ein schwarzes Schaf in meiner Familie habe?
Bei der Störerhaftung liegen die Dinge völlig anders. Wenn ich bspw. mit einem nicht verschlüsselten WLAN ins Netz gehe und damit indirekt jedem Heiopei in meiner Nachbarschaft gestatte, sich KiPos herunterzuladen oder Urheberrechtsverstöße zu begehen, dann trifft mich sehr wohl eine Mitschuld.
Ich sehe durchaus die Problematik beim Thema Mitstörerhaftung, aber ganz abschaffen - das wird nicht passieren, und das halte ich auch für keine Alternative.
Sonst kann ich auch mein WLAN ganz weit aufmachen und dem Nachbarn Bescheid geben, dass er sich jetzt über meinen Anschluss geschützte Sachen herunterladen darf bis die Schwarte kracht. Dagegen könnte dann auch niemand etwas machen.
CU
Olaf
...was ja im hier besprochenen Fall (und in diversen anderen Fällen) nicht gegeben war.
Allein die Existenz eines Zugangs (ohne Nutzung, ohne WLAN usw.) wird als ausreichend angesehen, die Oma hier verantwortlich zu machen. Wir haben schon oft das Problem diskutiert, dass für derartige Urteile auch Fehler bei der Er- oder Übermittlung der IP-Adressen verantwortlich sind.
Ist das dann etwa keinepure Willkür ??
Ich denke schon. Und insofern ist das für mich etwas sehr ähnliches. Jedenfalls ist es ein juristisches Konstrukt, das es in einem Rechtsstaat nicht geben dürfte.
Wenn Du allein deswegen, weil jemand ein offenes WLAN betreibt, ihm eine (Mit-)Schuld an der Verbreitung von KiPo geben willst, dürfte es auch sofort möglich sein, jedem Waffenverkäufer eine Mitschuld an irgendwelchen Morden zu geben, die andere mit der gekauften Waffe begehen.
Auch ein Autohaus könnte dann niemand mehr betreiben...
Komischerweise wird in diesen Fällen nie von "Störerhaftung" gesprochen.
Sonst kann ich auch mein WLAN ganz weit aufmachen und dem Nachbarn Bescheid geben, dass er sich jetzt über meinen Anschluss geschützte Sachen herunterladen darf bis die Schwarte kracht. Dagegen könnte dann auch niemand etwas machen.
Du weißt so gut wie ich, dass Fremde nicht nur in unverschlüsselte WLANs eindringen können, um darüber illegale Sachen zu machen, sondern (bei etwas mehr Sachkenntnis) auch in verschlüsselte. Damit ist automatisch jeder, der auch ein verschlüsseltes WLAN betreibt, "Mitstörer"! Also ich finde das sehr beängstigend...
Gruß, mawe2
Nach dem, was ich jetzt hier zu dem vorliegenden Fall gelesen habe, hätte der Anschlussinhaber besser vom Provider die Zugangsdaten löschen lassen.
Nur, wer kommt denn auf so was?
Besonders, wenn man vielleicht von der IT nicht so viel Ahnung hat um auf eventuelle Missbrauchsmöglichkeiten zu kommen.
Aber vielleicht ist die Beschuldigte ja auch eine http://www.bangbangluckyluke.com/images/ma_dalton/madalton.gif
http://www.bangbangluckyluke.com/personnages/personnages_ennemis.php
Nein, das wird sie eben nicht. Der Zugang als solcher ist nicht das Problem, nur dessen Nutzung. Dass der Zugang explizit nicht genutzt worden ist - also auch nicht durch einen Enkel oder Großneffen, der auf Besuch mal eben seine Hardware bei Oma einstöpselt - kann ich dem vorliegenden Material nicht entnehmen.
Wenn Du allein deswegen, weil jemand ein offenes WLAN betreibt, ihm eine (Mit-)Schuld an der Verbreitung von KiPo geben willst, dürfte es auch sofort möglich sein, jedem Waffenverkäufer eine Mitschuld an irgendwelchen Morden zu geben, die andere mit der gekauften Waffe begehen.
Das ist weiter nichts als reine Polemik. Wenn du dein Auto sperrangelweit offen stehen lässt, mit dem Zündschlüssel aufgesteckt und ein Bankräuber nutzt die gute Gelegenheit zur Flucht mit deinem Wagen, dann bist du wegen Fahrlässigkeit dran - und das ist verdammt gut so!
Du weißt so gut wie ich, dass Fremde nicht nur in unverschlüsselte WLANs eindringen können, um darüber illegale Sachen zu machen, sondern (bei etwas mehr Sachkenntnis) auch in verschlüsselte. Damit ist automatisch jeder, der auch ein verschlüsseltes WLAN betreibt, "Mitstörer"!
Wenn einer sein WLAN nach den aktuellsten Standards - WPA2 - verschlüsselt, hat er seiner Sorgfaltspflicht genüge getan. Warum sollte sich einer die Riesenmühe machen, das zu knacken? Es gibt doch genug Volltrottel, die mit weit offenem WLAN surfen - oder man nimmt einen "Hotspot" vom Café um die Ecke.
CU
Olaf
Gerade weil WPA2 schwer zu knacken ist, kann das als Quasi-Beweis gewertet werden, dass eben kein Fremder sondern Du selbst den Download gemacht hat. Und es wird noch weniger möglich, sich dagegen zu wehren. Dann bist Du nicht mal mehr "Störer" sondern gleich der überführte Täter.
Hin wie her: Störerhaftung zielt auf Leute, die selbst gegen kein Gesetz verstoßen haben und die nur dafür herhalten müssen, dass die eigentlich "Schuldigen" nicht zweifelsfrei ermittelt werden konnten. Das ist in meinem Verständnis Willkür. Und man kan sich oft genug nicht dagegen wehren...
oder man nimmt einen "Hotspot" vom Café um die Ecke.
Der Betrieb von so etwas ist aufgrund der Störerhaftung im Prinzip auch nicht mehr möglich. Wenn sich alle Verantwortlichen dieses Risikos bewusst wären, würde mobiles Internet in Deutschland quasi nicht mehr stattfinden (jedenfalls nicht über WLAN, maximal noch über UMTS mit all den bekannten Nachteilen).
Gruß, mawe2
Demnach ist man besser dran, wenn man sein WLAN nur schwach / veraltet oder gar nicht verschlüsselt? Auch ne Logik...
Störerhaftung zielt auf Leute, die selbst gegen kein Gesetz verstoßen haben und die nur dafür herhalten müssen, dass die eigentlich "Schuldigen" nicht zweifelsfrei ermittelt werden konnten.
Du siehst das sehr einseitig. Wenn ich meine Infrastruktur einem Kinderpornofan zur Verfügung stelle, dann bin ich keinesfalls ein Unschuldslamm, sondern ähnlich verantwortlich wie jemand, der einem Mörder seinen Revolver ausleiht.
Du machst dir die Dinge verdammt einfach.
CU
Olaf
Das wurde eine Zeit lang als Tipp verbreitet, um seine eigenen Filesharing-Aktivitäten etc. zu verschleiern: Netz offen lassen und die Schuld auf andere abwälzen. Zumindest wenn es um strafrechtlich relevate Aktionen geht, gilt dieser Tipp natürlich weiterhin, denn dort gilt ja zunächst die Unschuldsvermutung. Für zivilrechtliche Fälle bringt es wahrscheinlich nichts. Jedenfalls gibt es immer noch kein Gesetz, das die Verschlüsselung von WLANs vorschreibt. (Warum eigentlich nicht?)
Du machst dir die Dinge verdammt einfach.
Nicht ich, sondern die Richter, die die Störerhaftung anwenden. Das Risiko, dass man selbst (trotz aller Sorgfalt) eines Tags als "Störer" verurteilt wird, stört Dich wohl nicht?
Gruß, mawe2
Dann kann man auch gleich Beihilfe zum Mord aus dem Strafgesetzbuch streichen. Was kann ich denn dafür, wenn ich jemandem meine Knarre leihe und der damit einen umlegt? Sollte also unbedingt legalisiert werden :-)
CU
Olaf
So sind nun mal die Spielregeln. Und daher nimmt man i.d.R. einen Anwalt, weil der diese Spielregeln ja kennt.
Ein Fußballtrainer der ein Spiel verliert, weil er durch konfuses Wechseln zeitweise 12 Spieler auf dem Feld hat, sucht die Schuld anschließend ja auch nicht im kranken Regelwerk...
Es besteht ja noch Hoffnung für die Beschuldigte:
"Abzuwarten bleibt, ob das Urteil am Ende so Bestand haben wird. Die Rechtsmittelfristen seien noch nicht abgelaufen. "
Die verschusselten (bzw. nicht fristgerecht vorgelegten) Entlastungsbeweise werden auch in einer evtl. Berufungsverhandlung nicht berücksichtigt.
Die zusätzlichen Verfahrenskosten kann man sich imho sparen...
Ab damit zur Bildzeitung oder einschl. Fernsehmagazinen, wenn da was dran ist.
Die Crux liegt da, wo eine Pflegekraft oder deren Vermittler, ein Besucher oder Angehöriger sich "einstöpselt", um der Oma ein paar Familien- oder Urlaubsbilder zu zeigen oder eine Arzt- oder Vermittler- oder Pflegedatei zu bearbeiten und (wohl automatisch) sich das Downloadprogramm öffnet und im Hintergrund "saugt" - der Möglichkeiten gibt es viele.
Mein Einwand wäre dergestalt:
1. Gesetze haben nur dann Sinn, wenn die Menschen sie verstehen können, dh. erst dann entsteht ein Unrechtsbewusstsein.
2. Strahlen jeder Art, die ungefragt mein Grundstück "betreten", begehen faktisch Hausfriedensbruch und würden somit straffähig, wenn sich endlich mal ein beherzter Betuchter mit viel Zeit für eine solche Klage finden würde.
3. Ungesicherte Werke im Web sind eigentlich "Anstiftung zur Straftat", wie ein offenes Auto, das unverschlossen herum steht.
4. Von den Urhebern der Werke -heimlich- betriebene Server, an denen dann Horden von Abmahngehilfen sitzen, sind eine kriminelle Vereinigung, die Gesetzesmißbrauch betreiben.
5. Anwälte, die durch "Gesetzeslücken" schlüpfen und das Gesetz, das zum Schutze von uns Bürgern sein sollte, gegen das "Volk" verwenden, gehören ausgemerzt:
6. Gesetze haben so geschrieben zu sein, daß sie unzweifelhaft von jedem im Land (auch von Neubürgern) leicht verstanden werden können- sonst haben sie keinen Grund und Basis- im Land von Goethe und Schiller müsste eine einwandfreie Formulierung machbar sein -oder?!
7. Richter müssten konkret Sachkenntnis nachweisen, um einen entsprechenden Fall übernehmen zu können.
8. Unsichere "Beweise" wie IP's sind kein richtiges Beweismittel, weil nur die Uhr des Providers ein wenig falsch zu gehen braucht, dann entsteht bereits der nächste Usereintrag - manchmal mit der gleichen Nummer wie die unsere vor kürzester Zeit- ich brauche nur eine Neueinwahl dazu, wenn irgendwas "hängt" - ein längeres Protokoll wäre deshalb zwingend nötig, um Rechtssicherheit zu haben.
Da gibt's bei irgendeinem Esoterikversand bestimmt eine "Strahlenschutzkappe" für das gesamte Grundstück. Radio- oder TV-Empfang ist natürlich auch nicht mehr möglich. Und wer geht endlich mal gegen diese verflixte Sonne vor, die nachweislich schädliche Strahlen (UV!) aussendet?
3. Ungesicherte Werke im Web sind eigentlich "Anstiftung zur Straftat", wie ein offenes Auto, das unverschlossen herum steht.
Kann es sein, dass Du das Urheberrecht nicht verstanden hast? Was wäre das Netz ohne Kommunikation? Jeder Text (auch in diesem Forum), der eine bestimmte Schöpfungshöhe aufweist, genießt den Schutz des Urheberrechts. Einfach so, ohne Antrag, ohne "Copyright" (das es in DE nicht gibt).
6. Gesetze haben so geschrieben zu sein, daß sie unzweifelhaft von jedem im Land (auch von Neubürgern) leicht verstanden werden können- sonst haben sie keinen Grund und Basis- im Land von Goethe und Schiller müsste eine einwandfreie Formulierung machbar sein -oder?!
Gesetze sind so abstrakt formuliert, um eine Vielzahl möglicher Einzelfälle abdecken zu können. Würden sie für jeden denkbaren konkreten Sachverhalt konkret formuliert, gäbe es a) viel mehr Paragraphen als bisher und dennoch b) viel mehr Gesetzeslücken als bisher - weil es einfach unmöglich ist, alle möglichen denkbaren Szenarien (auch zukünftige) zu erfassen. Nach "Vereinfachung" klingt das nicht gerade, oder?
Mal abgesehen von Gerechtigkeit hin oder her.
Wie wäre es wenn bei einem "Standart Internetanschluss" die typischen Filesharingports mit der Firmware gesperrt werden.
Eine Freischaltung von Ports folgt nur nach Anfrage und eingener Verantwortung.
So könnten einige "Missverständnisse" ausgeschlossen werden, denn zum Surfen werden nur Port 80/443 20/21(FTP) benötigt.
Ja ich weiss, das einige Programme den Port 80 verbiegen können.
Aber eine solche config wäre allgemein sicherer.
Das bringt gar nichts, denn welcher Port benutzt werden soll kann man bei jedem Filesharingprogramm einstellen.