Hallo Leute,
hier mal wieder ein kurioses Gerichtsurteil: http://www.teltarif.de/kein-computer-trotzdem-abmahnkosten/news/45022.html
aus teltarif.Wenn das Urteil Bestand hat, kann man selbst ohne PC und Nichtnutzung des Internets verurteilt werden.
Gruß neukl
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Der Unterschied besteht darin, dass im Zivilrecht derjenige Recht bekommt, der seine Argumente plausibler machen kann. Im Gegensatz zum Strafrecht sind keine hieb- und stichfesten Beweise nötig, der Richter glaubt das, was ihm glaubwürdiger erscheint. Konkreter Fall:
Kläger: "Oma hat illegal heruntergeladen, sie hatte zum fraglichen Zeitpunkt X die IP-Adresse Y [dank VoIP-Telefonie braucht man dazu keinen internetfähigen Computer!!], und unter genau dieser wurde der Film heruntergeladen".
Oma: "Ich habe nichts gemacht."
Tja, und das war's dann... ob Zahlendreher oder nicht, wir werden es nie erfahren, denn bevor Oma eine Chance hat, eine Auskunft einzuholen, sind die Logfiles mit den IP-Adressen längst gelöscht.
Damit wir uns richtig verstehen - ich find das auch scheiße. Das Prinzip der Unschuldsvermutung sollte vom Strafrecht auf das Zivilrecht übertragen werden, heißt: egal ob Anklage (Strafrecht) oder Klage (Zivilrecht) - wer (an)klagt, muss hieb- und stichfest beweisen können, ansonsten gilt: im Zweifel für den Ange- bzw. den Beklagten.
Warum unser Rechtswesen das so nicht praktiziert, ist mir schleierhaft.
CU
Olaf