Hallo Leute,
hier mal wieder ein kurioses Gerichtsurteil: http://www.teltarif.de/kein-computer-trotzdem-abmahnkosten/news/45022.html
aus teltarif.Wenn das Urteil Bestand hat, kann man selbst ohne PC und Nichtnutzung des Internets verurteilt werden.
Gruß neukl
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Wie, bitte, soll die Störerhaftung bei nicht vorhandenem Internetanschluss greifen (können)?
Sie hat ja allein mit ihrer Telefonleitung schon einen Internetanschluss - auch wenn der vielleicht bloß mit einem Modem ginge. Und damit besteht natürlich rein theoretisch auch die Möglichkeit dass mal irgendjemand zu Besuch war, der ein Schlepptop dabei hatte...
Natürlich ist anhand der sonstigen Umstände die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass bei der Zuordnung der IP irgendwas schiefgelaufen ist - aber da greift dann was Olaf19 und out-freyn schon beschrieben haben.
Nochmal: Auch ich finde das Urteil absolut blödsinnig, aber rein vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen ist es vertretbar.
Sie hat ja allein mit ihrer Telefonleitung schon einen Internetanschluss - auch wenn der vielleicht bloß mit einem Modem ginge. Und damit besteht natürlich rein theoretisch auch die Möglichkeit dass mal irgendjemand zu Besuch war, der ein Schlepptop dabei hatte...
Natürlich ist anhand der sonstigen Umstände die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass bei der Zuordnung der IP irgendwas schiefgelaufen ist - aber da greift dann was Olaf19 und out-freyn schon beschrieben haben.
Nochmal: Auch ich finde das Urteil absolut blödsinnig, aber rein vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen ist es vertretbar.