Hallo Leute,
hier mal wieder ein kurioses Gerichtsurteil: http://www.teltarif.de/kein-computer-trotzdem-abmahnkosten/news/45022.html
aus teltarif.Wenn das Urteil Bestand hat, kann man selbst ohne PC und Nichtnutzung des Internets verurteilt werden.
Gruß neukl
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Der Richter unterstellt dann einfach, dass anhand der vorgebrachten "Beweise" die Urheberrechtsverletzung von ihrem Internetanschluss aus begangen wurde - und da es ihr Anschluss ist hätte sie das unterbinden müssen. Auch wenn sie keine Ahnung davon hatte und es strittig ist ob es überhaupt ihr Anschluss war.
Wie, bitte, soll die Störerhaftung bei nicht vorhandenem Internetanschluss greifen (können)?
Nochmal: dem richter musste anhand der vorliegenden Fakten klar sein, dass die Oma nicht nur nichts gemacht hat, sondern weder sie noch irgendjemand sonst aus ihrer Wohnung irgendwas hat machen *können*.
Wie, bitte, soll die Störerhaftung bei nicht vorhandenem Internetanschluss greifen (können)?
Nochmal: dem richter musste anhand der vorliegenden Fakten klar sein, dass die Oma nicht nur nichts gemacht hat, sondern weder sie noch irgendjemand sonst aus ihrer Wohnung irgendwas hat machen *können*.