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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
Nickeline mawe2 „ Ich weiß jetzt nicht genau, welche Behauptung Du meinst - ist aber...“
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Nicht ich bin es, die Lebenserfahrung nicht anerkennt, sonder die Arbeitssituation spiegelt dies wider.

Mag bei den gut dotierten Job noch die Erfahrung zählen, am anderen Ende der Fahnenstange sieht es anders aus. Der altverdiente Lagermeister muß dem Neuen weichen, denn dessen Erfahrung zählt nicht. Nicht ohne Grund sind die Masse der H4-Empfänger den unteren Einkommensschichten zuzuordnen.

Es hat nichts mit einem pessimistischen Weltbild zu tun, wenn man erst seinen Job und anschließend Frau, Kind und Haus verliert und dann nicht nahtlos weitermachen kann wie bisher. Zumal man in schwierigen persönlichen Verhältnissen nicht gerade attraktiv für Arbeitgeber ist.

Eigeninitiative schön und gut, doch was nützt sie, wenn man sich dennoch trotz schlechtbezahltem Job kaum über Wasser halten kann und Unterstützung braucht?

Aber ich werde den Eindruck nicht los, daß vielzuviele die Welt nur aus der Schreibtischperspektive kennen. Und aus dieser Perspektive ist es leicht, von anderen Flexibilität zu erwarten. Wie flexibel ist eine Friseuse, deren Salon gerade pleite gegangen ist und woran soll sie sich neu orientieren? Soll sie zum Beispiel einen Programmierkurs besuchen?

Satiren, die der Zensor versteht, werden zu Recht verboten (Karl Kraus)
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Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2