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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
Systemcrasher Ma_neva „ dann hoffe ich mal für Dich das Du nicht auch einmal in den Genuß kommst und...“
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Freue mich immer wenn ich diese Beiträge lese, so mitfühlend auf das Wohl der Mitbürger bedacht :-).


Als H4-Aufstocker freue ich mich über derartig "verständlisvolle" Beiträge ganz besonders. Da fragt man sich automatisch, wozu man sich eine 70-Stunden-Woche antut, wenn man dann noch als "arbeitsfauler Sozialparasit" tituliert werden darf.

Die Schreiben der "AfA" sind übrigens jedesmal bemerkenswert:

"Sie haben im Zeitraum XY ein höheres Einkommen erziehlt als angegeben. Daher erfolgte eine Neuberechnung Ihres Bedarfs. Überweisen sie den zuviel gezahlten Betrag von insgesamt 298,--€ innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto...."

Solche Schreiben bekomme ich regelmäßig, wenn mal jemand meine monatlichen Aufstellungen liest. Nur liegt der "Zeitraum XY" dann immer schon 6 Monate und länger zurück. Zeitnah bekam ich sowas noch nie. Auch verrechnen die nie meine Verluste mit meinen Gewinnen (selbständige Tätigkeit). D.h, ich kann Verluste gar nicht mit Gewinnen verrechnen, was normalerweise üblich ist. Schließlich mache ich nicht jeden Monat die gleichen Umsätze und habe auch nicht jeden Monat die gleichen Ausgaben.

Für mich ist die AfA mitllerweile die "Argentur für ArbeitsmarktDESintegration".

Abgesehen davon: Wie soll sich ein H4-Aufstocker so mal eben 300,--E aus den Rippen leiern, vor allem, wenn die Rückforderung gar nicht berchtigt ist, und der Aufstocker eigentlich mehr bekommen müßte?
Null Toleranz f?r Intoleranz
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full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2