Off Topic 20.415 Themen, 226.685 Beiträge

News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

bei Antwort benachrichtigen
Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
gelöscht_84526 Michael Nickles „Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger“
Optionen

Man sollte sich schon richtig informieren, bevor man so einen Blödsinn glaubt und auch noch hier (und natürlich anderswo) in die Welt setzt!

Hier mal was zum nachlesen: http://rss.feedsportal.com/c/32381/f/448624/s/13455ce6/l/0L0Sheise0Bde0Ctp0Cblogs0C50C14940A90Cfrom0Crss20A/story01.htm

Ich zitiere mal den letzten Absatz von der verlinkten Seite:

Statt insofern laut von Diskriminierung der ALG II-Empfänger zu sprechen, gilt es hier vor allen Dingen die Doppelzüngigkeit der staatlichen Wettanbieter zu kritisieren sowie die der Bundesregierung, die laut posaunt, dass ALG II ja fair bemessen sei, dass man ja "nur" Alkohol, Tabak und Glücksspiel etc. herausgerechnet habe, die aber andererseits dann keinerlei Schutzfunktionen etablieren will ,um zu verhindern, dass jene, die nun offiziell nur noch das Existenzminimum erhalten, dieses teilweise oder ganz auch für Glücksspiele ausgeben.

Gruß
K.-H.

bei Antwort benachrichtigen
Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2