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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
Xdata mawe2 „ Das musst Du bitte nochmal genauer erklären: Findest Du es besser, kein...“
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Gemach,
..verbieten kann ein Richter oder ein Gericht nur ein Ausgeben gebundener Leistungen, wie früher das Kohlengeld bei der Sozialhilfe, seitens des Empfängers.

Auch wenn einige es nicht wahrhaben wollen:

Arbeitslose oder Hartz-IV sind auch Menschen und haben (noch!) Rechte!
-- Insbesondere die grundlegenden Menschenrechte sich für den freien Anteil des Geldes zu kaufen was er will.

Sogar einen Flachbildschirm darf er sich von dem freien Anteil des Hartz-IV Geldes kaufen.
Ich sag dies nur weil ein Wohlstandsverwöhnter Teilnehmer in einer der vielen Diskussionssendungen, gesagt haben soll..
Wie es denn sein kann einem Hartz Empfänger so einen zu haben..
Der soll Gefälligst lieber arbeiten gehen hieß es da wohl.

Das normale Lotto wie 6 aus 49 darf auch ein Hartzer ganz gewiß spielen.
Da gibt es keinen der da was zu verbieten hat!
Der Gewinn würde auch ausgezaht werden(müssen) - da auch ein Hartzer ein "privates Leben" hat.

Er hat seine Grundrechte nicht verloren.


Es ist klar, nach einem Geldgewinn hat er das Recht auf Staatliche Gelder verloren, da er nicht mehr bedürftig ist.
-- Aber erst danach.





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Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2