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News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

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Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
olliver1977 mawe2 „ Glaub mir: Viele Leute geben noch weniger dafür aus... Es sagt ja auch...“
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Hi mawe2,
kommt immer drauf an. Als ich noch ALG2 bezogen habe, hatte ich soviele Vorstellungsgespräche, das ich mir ein Monatstiket geholt hatte da es doch billiger war. (der beste Spruch den ich bei einem Vorstellungsgespräch hatte war, das ich mit anfang 30 zu alt wäre.)
Allerdings hat das Monatstiket mehr gekostet, als im Regelsatz vorgesehen war. Wenn ich die Auflistung von schoppes nehme, sind da knappe 23€ für den ÖPNV vorgesehen, das Tiket1000 hat zu dem Zeitpunkt wo ich ALG2 bezog in der günstigsten Variante 45€ gekostet. Einen Tarif für ALG2 und Sozialhilfeempfänger gibt es im VRR ja nicht.
Aber mal zuück zum Topic, ich finde es schon Weltfremd einer bestimmten Bevölkerungsschicht das Verhalten vorzuschreiben, wärend andere für ein wenig mehr Arbeiten gehen und es denen freisteht. Wenn dann sollte man Glücksspiel generell verbieten.

Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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So ein Quatsch! gelöscht_84526
Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2