Off Topic 20.415 Themen, 226.685 Beiträge

News: Ausgerubbelt

Lottospielverbot für Hartz4-Empfänger

Michael Nickles / 183 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht sorgt aktuell mit einem kuriosen Urteil für Schlagzeilen: Hartz4 Empfänger dürfen ab sofort kein Lotto mehr spielen. Udo Vetter, der das Urteil als vorgezogenen Aprilscherz einstuft, erklärt in seinem Law-Blog, dass der Auslöser wohl ein Glücksspielanbieter aus Malta war.

Auch den ausländischen Anbietern stinkt es schon längst, dass es in Deutschland ein staatliches Glücksspielmonopol gibt und entsprechend wird dagegen gekämpft. Der "Angreifer aus Malte" errang seinen Sieg wohl mit Bezug auf die Tatsache, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland unter anderem mit Spielsuchtprävention verteidigt wird.

Sozialhilfeempfänger riskieren beim Lottospielen Einsätze, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Somit untersagten es die Kölner Richter dem Lottoveranstalter Westlotto, Spielscheine, Wettscheine und "Rubbellose" an Hartz4-Empfänger zu veräußern. Damit haben die Lottoveranstalter jetzt ein "kleines" Problem.

Und war festzustellen, ob jemand zum Kauf eines Lottoscheins berechtigt ist. Konkret muss jeder Lottoscheinkäufer ja irgendwie beweisen, dass er kein Hartz4-Empfänger ist. Und eine Bescheinigung, dass man nicht "Hartz4" ist, gibt es ja nicht. Udo Vetter weist in seinem Blog-Beitrag auf eine weitere unangenehme Tatsache hin, die das Urteil bringt.

Hartz4-Empfänger die jetzt "unberechtigt" Lotto spielen, riskieren damit, dass sie einen Gewinn nicht ausgezahlt kriegen, weil sie gegen das Glücksspielrecht verstoßen.

Michael Nickles: Es scheint tatsächlich kein Aprilscherz zu sein. Das Urteil ist erstaunlich. Seit wann juckt es ein Gericht, wenn dem "kleinen Mann" das Geld aus der Tasche gesaugt wird? Auch ist zu Bedenken, dass dieses Urteil für die Lottoveranstalter keineswegs Pippfax ist.

Es handelt sich um eine gerichtliche Verfügung, die eingehalten werden muss. Bei Verstoß droht Westlotto hohe Strafe. Laut www.gegen-hartz.de sind das bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder gar bis zu sechs Monate Haft.

Selbsterklärend ist zu bezweifeln, dass das kuriose Urteil Bestand haben wird. Dem Lottoveranstalter bleibt keine andere Wahl, als es anzufechten.

bei Antwort benachrichtigen
Finde ich in Ordnung mcintyre
full ack! mcintyre
So ein Quatsch! gelöscht_84526
mawe2 Joerg69 „ Oh, mawe2, normalerweise bin ich sehr tolerant gegenüber anderslautenden...“
Optionen
Und Du erwartest jetzt vom kleinen Malocher, der abends so müde ist, daß er nur noch ins Bett fällt, daß er noch 'ne Revolution organisiert?

Im Prinzip: Ja!

Wer soll denn die Lage ändern? Diejenigen, denen die aktuelle Situation gut gefällt und die damit zufrieden sind? Oder diejenigen, die unzufrieden sind?

Ich glaube, Du arbeitest im öffentlichen Dienst oder als Beamter.

Das habe ich 7 Jahre gemacht, bevor ich mich Mitte der 90er Jahre selbständig gemacht habe.

Nur Leute, die selbst keinerlei wirtschaftliches Risiko tragen, drücken erfahrungsgemäß so erbarmungslos gegen mutmaßliche Schmarotzer ab.

Ich trage das Risiko für mich alleine. Abgesehen davon habe ich nie von "Schmarotzern" gesprochen!

Polit-Wanzen Politiker-Sau

Tut mir Leid: Auf diesem Niveau wirst Du sicher keine große Überzeugungsarbeit leisten können!

Wenn die Betroffenen ihre Rechte nach der Verfassung wahrnehmen würden, wäre der Reset-Knopf längst gedrückt.

Genau meine Rede: Eigenverantwortung! Nichts anderes.

Gruß, mawe2
bei Antwort benachrichtigen
Lebenserfahrung Joerg69
, elvis2