Servus Kollegen,
gerade bei Golem gefunden - http://www.golem.de/1008/76916.html - es ging hier um die Klärung, ob mit dem Versand der elektronischen Bestellbestätigung bereits ein Kaufvertrag zu Stande kommt.
Zusammenfassung - hier hatte ein User 8 Verpackungsmaschinen zu einem Preis bestellt, der normalerweise für ein Ersatzteil der Maschine gegolten hat (Maschine kostet ein x-faches des Preises) - als der Verkäufer dem User dann die Ersatzteile lieferte, forderte dieser die Lieferung der Maschinen, da ja ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei (das Thema "falsche Preisauszeichnung" geistert ja öfters mal durch die Lande....).
Fazit der Richter "In dem Fall habe der Verkäufer das Angebot allerdings nicht angenommen. Der Versand einer Bestellbestätigung sei keine Annahme der Bestellung. Sie bestätige lediglich den Eingang der Bestellung und würde nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde. ".
Urteil ist rechtskräftig - AZ gibt es auch.
BG,
Bergi2002
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hab jetzt nochmal gesucht, aber den artikel dazu nichtmehr gefunden,
"Damit bringt der Betreiber - etwa eines allgemein zugänglichen Kaufhauses - zum Ausdruck, dass er seine Waren oder Dienstleistungen grundsätzlich gegenüber jedem Kunden erbringen will, der das Gebäude betritt. Die Zutrittsbefugnis erfolgt generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall. Dann aber gilt das Zugangsrecht für jeden Kunden, der das Kaufhaus "normal" nutzt. Soweit er nicht den Betriebsablauf stört, kann ihn der Kaufhausbesitzer nicht am Betreten hindern."
http://www.sakowski.de/98.3.html
Hier noch etwas differenzierter, woebei die qualifikation bei "wer weiß was" sehr unterschiedlich ist. So gesehen könnt sich da auch jeder das rauspicken was er für richtig hält:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article4212588.html
Da hausverbote in ladengeschäften, aber generell begründet werden müssen bin ich mir aber mit meiner Lesung recht sicher.