Servus Kollegen,
gerade bei Golem gefunden - http://www.golem.de/1008/76916.html - es ging hier um die Klärung, ob mit dem Versand der elektronischen Bestellbestätigung bereits ein Kaufvertrag zu Stande kommt.
Zusammenfassung - hier hatte ein User 8 Verpackungsmaschinen zu einem Preis bestellt, der normalerweise für ein Ersatzteil der Maschine gegolten hat (Maschine kostet ein x-faches des Preises) - als der Verkäufer dem User dann die Ersatzteile lieferte, forderte dieser die Lieferung der Maschinen, da ja ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei (das Thema "falsche Preisauszeichnung" geistert ja öfters mal durch die Lande....).
Fazit der Richter "In dem Fall habe der Verkäufer das Angebot allerdings nicht angenommen. Der Versand einer Bestellbestätigung sei keine Annahme der Bestellung. Sie bestätige lediglich den Eingang der Bestellung und würde nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde. ".
Urteil ist rechtskräftig - AZ gibt es auch.
BG,
Bergi2002
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Im Internet liegen die Dinge sogar noch um einiges komplizierter. Theoretisch können von allen Orten der Welt aus beliebig viele Menschen gleichzeitig auf ein und dasselbe Angebot klicken - wie soll ein Händler da noch den Überblick über die Verfügbarkeit besitzen?
Die Verfügbarkeit war hier ja nicht direkt das Problem, sondern der falsche Preis der Ware (wie war das damsls mit Quelle und LCD-Fernsehern *hüstl*) 8-) Ich sehe es aber genau wie du und ABatC - das Urteil macht m.M.n. Sinn und erspart langwierige Diskussionen (hoffentlich)....
BG,
Bergi2002
Die Verfügbarkeit war hier ja nicht direkt das Problem, sondern der falsche Preis der Ware (wie war das damsls mit Quelle und LCD-Fernsehern *hüstl*) 8-) Ich sehe es aber genau wie du und ABatC - das Urteil macht m.M.n. Sinn und erspart langwierige Diskussionen (hoffentlich)....
BG,
Bergi2002