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Urteil - Händler muss bestellte Ware nicht ausliefern

Bergi2002 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Servus Kollegen,

gerade bei Golem gefunden - http://www.golem.de/1008/76916.html - es ging hier um die Klärung, ob mit dem Versand der elektronischen Bestellbestätigung bereits ein Kaufvertrag zu Stande kommt.

Zusammenfassung - hier hatte ein User 8 Verpackungsmaschinen zu einem Preis bestellt, der normalerweise für ein Ersatzteil der Maschine gegolten hat (Maschine kostet ein x-faches des Preises) - als der Verkäufer dem User dann die Ersatzteile lieferte, forderte dieser die Lieferung der Maschinen, da ja ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei (das Thema "falsche Preisauszeichnung" geistert ja öfters mal durch die Lande....).

Fazit der Richter "In dem Fall habe der Verkäufer das Angebot allerdings nicht angenommen. Der Versand einer Bestellbestätigung sei keine Annahme der Bestellung. Sie bestätige lediglich den Eingang der Bestellung und würde nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde. ".

Urteil ist rechtskräftig - AZ gibt es auch.

BG,

Bergi2002

Ma_neva Olaf19 „Mir fällt in dem Zusammenhang noch ein ganz anderer Aspekt ein - der der...“
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Nabend schön,

Ein jeder Händler kann sich ja frei aussuchen, mit wem er Geschäfte machen will und mit wem nicht.
, in beschränkten Sinne aber auch nur.Er kann sich schlicht weigern, oder mir sogar Hausverbot für seine Bäckerei erteilen., das geht leider auch nicht so einfach, da müssen triftige Gründe für vorliegen da er mit seinem Geschäft Verpflichtungen eingegangen ist.
Ich sehe es hier täglich das die Mitarbeiterinnen von Station&Service und auch die der DB etlichen "Kunden" ein Hausverbot erteilen würden, doch die Polizei hinterfragt da ziemlich viel und so ist es hier bisher nur bei 2 Randalierern gelungen (wo die Gründe ausreichend genug befunden wurden, da war was mit Schreckschußwaffe). Also solange ich keine rechtlichen Verfehlungen begangen habe ist es nicht einfach oder möglich so ein Hausverbot zu verhängen bei einem zugelassenen Geschäft.

Gruß
Manfred