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Urteil - Händler muss bestellte Ware nicht ausliefern

Bergi2002 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Servus Kollegen,

gerade bei Golem gefunden - http://www.golem.de/1008/76916.html - es ging hier um die Klärung, ob mit dem Versand der elektronischen Bestellbestätigung bereits ein Kaufvertrag zu Stande kommt.

Zusammenfassung - hier hatte ein User 8 Verpackungsmaschinen zu einem Preis bestellt, der normalerweise für ein Ersatzteil der Maschine gegolten hat (Maschine kostet ein x-faches des Preises) - als der Verkäufer dem User dann die Ersatzteile lieferte, forderte dieser die Lieferung der Maschinen, da ja ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei (das Thema "falsche Preisauszeichnung" geistert ja öfters mal durch die Lande....).

Fazit der Richter "In dem Fall habe der Verkäufer das Angebot allerdings nicht angenommen. Der Versand einer Bestellbestätigung sei keine Annahme der Bestellung. Sie bestätige lediglich den Eingang der Bestellung und würde nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde. ".

Urteil ist rechtskräftig - AZ gibt es auch.

BG,

Bergi2002

Crazy Eye Olaf19 „ Und selbst das möchte ich bezweifeln - der Kiosk oder Laden auf dem...“
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soweit ich weiß brauch man wirklich gründe um Kunden abzuweisen, ich hab da grade was in kopf mit den "Taschenregelungen" von Kaufhäusern/Ketten die Verbieten eigene Taschen reinzunehmen.

Die Kontrolle dieser kann sogar abgemahnt werden, und das betreten mit den Taschen dürfen sie einen nicht verbieten auch nicht per hausverbot(wenn man das willkürlich verteilen könnte, müsste das ja gehen).