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Urteil - Händler muss bestellte Ware nicht ausliefern

gelöscht_101060 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Servus Kollegen,

gerade bei Golem gefunden - http://www.golem.de/1008/76916.html - es ging hier um die Klärung, ob mit dem Versand der elektronischen Bestellbestätigung bereits ein Kaufvertrag zu Stande kommt.

Zusammenfassung - hier hatte ein User 8 Verpackungsmaschinen zu einem Preis bestellt, der normalerweise für ein Ersatzteil der Maschine gegolten hat (Maschine kostet ein x-faches des Preises) - als der Verkäufer dem User dann die Ersatzteile lieferte, forderte dieser die Lieferung der Maschinen, da ja ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei (das Thema "falsche Preisauszeichnung" geistert ja öfters mal durch die Lande....).

Fazit der Richter "In dem Fall habe der Verkäufer das Angebot allerdings nicht angenommen. Der Versand einer Bestellbestätigung sei keine Annahme der Bestellung. Sie bestätige lediglich den Eingang der Bestellung und würde nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde. ".

Urteil ist rechtskräftig - AZ gibt es auch.

BG,

Bergi2002

Olaf19 gelöscht_101060 „ Die Verfügbarkeit war hier ja nicht direkt das Problem, sondern der falsche...“
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Okay, aber selbst wenn es nur um den Preis und nicht um die Verfügbarkeit ging, muss man dem Händler ein "Recht auf Irrtum" zugestehen. Das ist in jedem Fall ein Grund für die Anfechtbarkeit eines Kaufvertrages.

Allerdings könnte ein Händler nach erfolgreicher Anfechtung schadenersatzpflichtig werden - etwa dann, wenn der Käufer eine andere günstige Gelegenheit ausgeschlagen hat und nun deutlich teurer kaufen muss. Da könnte er vom Händler die Differenz einfordern.

Aber egal! Wenn das Urteil sagt, dass die Infos im Netz noch nicht Bestandteil des Kaufvertrages sind, dass also der Käufer derjenige ist, der dem Händler das Angebot macht - genau so wie im Supermarkt auch, ich mache das Angebot, indem ich die Ware auf das Band lege - dann haben sich die Überlegungen bzgl. einer möglichen Anfechtung eh erledigt.

CU
Olaf