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Urteil - Händler muss bestellte Ware nicht ausliefern

gelöscht_101060 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Servus Kollegen,

gerade bei Golem gefunden - http://www.golem.de/1008/76916.html - es ging hier um die Klärung, ob mit dem Versand der elektronischen Bestellbestätigung bereits ein Kaufvertrag zu Stande kommt.

Zusammenfassung - hier hatte ein User 8 Verpackungsmaschinen zu einem Preis bestellt, der normalerweise für ein Ersatzteil der Maschine gegolten hat (Maschine kostet ein x-faches des Preises) - als der Verkäufer dem User dann die Ersatzteile lieferte, forderte dieser die Lieferung der Maschinen, da ja ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei (das Thema "falsche Preisauszeichnung" geistert ja öfters mal durch die Lande....).

Fazit der Richter "In dem Fall habe der Verkäufer das Angebot allerdings nicht angenommen. Der Versand einer Bestellbestätigung sei keine Annahme der Bestellung. Sie bestätige lediglich den Eingang der Bestellung und würde nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde. ".

Urteil ist rechtskräftig - AZ gibt es auch.

BG,

Bergi2002

Olaf19 ABatC „Ist so auch akzeptabel - es handelt sich ja dabei in der Regel um eine...“
Optionen

Mir fällt in dem Zusammenhang noch ein ganz anderer Aspekt ein - der der Vertragsfreiheit.

Ein jeder Händler kann sich ja frei aussuchen, mit wem er Geschäfte machen will und mit wem nicht.

Wenn z.B. dem Bäcker um die Ecke meine Nase nicht passt, dann braucht er mir seine Brötchen nicht zu verkaufen. Er kann sich schlicht weigern, oder mir sogar Hausverbot für seine Bäckerei erteilen.

Letztlich sollten für "virtuelle Ladengeschäfte" im Internet die gleichen Grundsätze gelten wie für ein reales Ladengeschäft hinter Hausmauern.

CU
Olaf