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Urteil - Händler muss bestellte Ware nicht ausliefern

Bergi2002 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Servus Kollegen,

gerade bei Golem gefunden - http://www.golem.de/1008/76916.html - es ging hier um die Klärung, ob mit dem Versand der elektronischen Bestellbestätigung bereits ein Kaufvertrag zu Stande kommt.

Zusammenfassung - hier hatte ein User 8 Verpackungsmaschinen zu einem Preis bestellt, der normalerweise für ein Ersatzteil der Maschine gegolten hat (Maschine kostet ein x-faches des Preises) - als der Verkäufer dem User dann die Ersatzteile lieferte, forderte dieser die Lieferung der Maschinen, da ja ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei (das Thema "falsche Preisauszeichnung" geistert ja öfters mal durch die Lande....).

Fazit der Richter "In dem Fall habe der Verkäufer das Angebot allerdings nicht angenommen. Der Versand einer Bestellbestätigung sei keine Annahme der Bestellung. Sie bestätige lediglich den Eingang der Bestellung und würde nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde. ".

Urteil ist rechtskräftig - AZ gibt es auch.

BG,

Bergi2002

Olaf19 Markus Klümper „Das sehe ich anders. Möglicherweise gelten für öffentliche Einrichtungen wie...“
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Möglicherweise gelten für öffentliche Einrichtungen wie im Bahnhof Sonderregeln

Und selbst das möchte ich bezweifeln - der Kiosk oder Laden auf dem Bahnhofsgelände ist genau so ein Stück Privatwirtschaft wie anderswo auch. Als Betreiber eines solchen Geschäfts kann ich mir meine Kunden aussuchen.

Dass man "triftige Gründe" braucht, wie Manne weiter oben schreibt, nur um einen Kunden abzulehnen, dessen Nase einem nicht passt, halte ich solange für ein Gerücht, bis mir jemand das Gegenteil beweist.

In der Praxis würde man natürlich danach trachten, so wenig Kunden wie möglich abzuweisen - geht ja schließlich ums Geschäft. Im Zweifel drückt man lieber bei einem unangenehmen Kunden die Augen zu.

CU
Olaf