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Zahlbar innerhalb von 3 Tagen - dürfen die das?

trilliput / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, habe neulich die Dienste einer Spezialspedition in Anspruch nehmen dürfen.

Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok.

Aber die angegebene Zahlungsfrist beträgt drei Tage.

Es mag ja sein, dass die Kundschaft der Firma vielleicht etwas zahlungsfaul ist, aber dürfen sie deshalb so kurze Fristen setzen?

Manch eine Bank reizt ja schon die drei Bearbeitungstage bei der Überweisung aus, da dürfte es trotz Onlinebanking knapp werden.

Rheinlaender theo_oeht „Daß eine Leistung bezahlt werden muß, ist wohl klar. Früher war auch eine...“
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Pauschal kann man ja nicht sagen, dass es bei Privatkunden anders ist, eher im Gegenteil. Als Privatkunde gehe ich erstmal davon aus, dass ich alles direkt bezahlen muss. Die wenigsten Leistungen an privat (persönlicher Kontakt vorausgesetzt) gehen überhaupt auf Rechnung. Und wenn, dann ist jede Zahlungsfrist größer "sofort" grundsätzlich eine kulante Regelung des Rechnungsstellers. Das ist mir dann auch bei Vertragsschluss bekannt und z.B. im Fall einer Dienstreise auch kinderleicht mit dem Unternehmer abzusprechen.

Außerdem: wenn ein Zahlungsziel von 3 oder 7 Tagen da steht, heisst das ja nicht, dass der Rechnungssteller auch nach dieser Frist sofort aktiv wird. Zumindest kein seriöser Rechnungssteller bei seriösen (oder neuen) Kunden.

Die von Dir beschriebene Aktion mit Rechnung und Mahnung ist natürlich eine extreme Frechheit. Hoffentlich hast Du die Mahngebühr nicht bezahlt.

Gruß
Rheinlaender

Skonto Olaf19
PS: Back on Topic xafford