Hallo, habe neulich die Dienste einer Spezialspedition in Anspruch nehmen dürfen.
Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok.
Aber die angegebene Zahlungsfrist beträgt drei Tage.
Es mag ja sein, dass die Kundschaft der Firma vielleicht etwas zahlungsfaul ist, aber dürfen sie deshalb so kurze Fristen setzen?
Manch eine Bank reizt ja schon die drei Bearbeitungstage bei der Überweisung aus, da dürfte es trotz Onlinebanking knapp werden.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
kommst Du als Endverbraucher erst nach Zugang einer Zahlungserinnerung ("Mahnung")
oder eben spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung automatisch in Zahlungsverzug.
Gilt das nur für *private* Endverbraucher oder auch für gewerbliche? Ich tippe einmal ganz stark auf das Erstere.
Das heißt im Klartext, ich kann mir mit jeder Rechnung einen geschlagenen Monat Zeit lassen, sofern ich nicht schon vorher durch eine Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt worden bin und sofern auf der Rechnung kein fester kalendarischer Termin genannt ist? Gilt das auch für Geschäfte von Privatleuten untereinander?
THX
Olaf
oder eben spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung automatisch in Zahlungsverzug.
Gilt das nur für *private* Endverbraucher oder auch für gewerbliche? Ich tippe einmal ganz stark auf das Erstere.
Das heißt im Klartext, ich kann mir mit jeder Rechnung einen geschlagenen Monat Zeit lassen, sofern ich nicht schon vorher durch eine Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt worden bin und sofern auf der Rechnung kein fester kalendarischer Termin genannt ist? Gilt das auch für Geschäfte von Privatleuten untereinander?
THX
Olaf