Hallo, habe neulich die Dienste einer Spezialspedition in Anspruch nehmen dürfen.
Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok.
Aber die angegebene Zahlungsfrist beträgt drei Tage.
Es mag ja sein, dass die Kundschaft der Firma vielleicht etwas zahlungsfaul ist, aber dürfen sie deshalb so kurze Fristen setzen?
Manch eine Bank reizt ja schon die drei Bearbeitungstage bei der Überweisung aus, da dürfte es trotz Onlinebanking knapp werden.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo Olaf,
grundsätzlich gilt das für jeden Rechnungsempfänger. Ich war vorhin etwas unpräzise - bei Verbrauchern (lt. § 13 BGB) gilt das nur, wenn in der Rechnung explizit darauf hingewiesen wird.
ich kann mir mit jeder Rechnung einen geschlagenen Monat Zeit lassen, sofern ich nicht schon vorher durch eine Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt worden bin und sofern auf der Rechnung kein fester kalendarischer Termin genannt ist?
Genau. Ist der Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ("zahlbar bis 15.01.2010"), gilt das nicht. Detailliert steht das im § 286 BGB.
Gilt das auch für Geschäfte von Privatleuten untereinander?
Grundsätzlich gilt das für Jedermann.