Daß eine Leistung bezahlt werden muß, ist wohl klar.
Früher war auch eine Zahlungsziel von 30 Tagen üblich, wer früher zahlte, konnte die 2 oder 3 % Skonto, die voher auf den Preis draufgeschlagen wurden (!), vom Rechnungsbetrag abziehen.
Bei Geschäftskunden ist die Einhaltung einer sofortige, 3 Tage- oder Wochen-Zahlungsfrist leicht einzuhalten (Betriebsurlaub bei kleineren Firmen??).
Bei einem Privatkunden sieht es doch anders aus. Wer z. B. häufig auf Dienstreise ist, die auch mal eine ganze Woche dauern kann, oder einen Kurzurlaub macht, hat oft keine Möglichkeit derartige Fristen einzuhalten, es sei denn er läßt seinen Postkasten permanent überwachen oder verschiebt seine Termine bis die Rechnung da ist (Nicht ernst gemeint!) .
Firmen, die ihren Kunden - z.B. bei Erstkunden - nicht vertrauen, fordern die Zahlung per Vorkasse oder Nachnahme! Bei Rechnungstellung sollte der Dienstleister seinem Kunden soweit vertrauen, daß eine Rechnung auch nach 2 bis 4 Wochen beglichen wird - ansonsten s.o. Nachnahme etc.
Ein Fall, der mich veranlasste eine Firma (Heilbehandlung) nicht mehr zu beauftragen:
Nach einer Wartezeit auf die Rechnung von über 4 Wochen lagen Rechnung und Mahnschreiben (6,50€ Mahngebühr) am gleichen Tag im Briefkasten (Differenz Datum der Rechnung und Datum des Poststempels fast 2 Wochen).