Hallo, habe neulich die Dienste einer Spezialspedition in Anspruch nehmen dürfen.
Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok.
Aber die angegebene Zahlungsfrist beträgt drei Tage.
Es mag ja sein, dass die Kundschaft der Firma vielleicht etwas zahlungsfaul ist, aber dürfen sie deshalb so kurze Fristen setzen?
Manch eine Bank reizt ja schon die drei Bearbeitungstage bei der Überweisung aus, da dürfte es trotz Onlinebanking knapp werden.
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Na klar darf man das.
Schließlich hat der Händler die Ware oder die Dienstleistung vorfinanziert!
Es gibt auch Rechnung mit Zahlbar sofort. Das heißt unverzüglich nach Erhalt der Rechnung!