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Homebanking - Verarsche zum Dank für eingesparte Arbeit

Pumbo / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Gemeinde,

gestern hat ein Müncher Amtsgericht entschieden, dass, entgegen klassisch, auf schriftlichem Wege mit Vordruck durchgeführten Überweisungen, BANKEN BEIM ONLINEBANKING NICHT VERPFLICHTET SIND, DIE RICHTIGKEIT EINES EMPFÄNGERKONTOS HINS. ABGLEICH VON KONTONUMMER UND NAME ZU ÜBERPRÜFEN!! Hab' ich aber einen Zahlendreher auf dem guten, alten Vordruck, so wird nachgefragt resp. die Überweisung angehalten.

Im vorliegenden Fall hatte jemand einen Fehler bei Angabe einer Kontonummer gemacht und so geschuldete € 1800.- jemand fremden überwiesen, obwohl die Person nicht mit dem angegeb. Empfänger übereinstimmte. Die Empfängerin verjuckte sofort die Kohle, ist zahlungsunfähig und der Überweisende schaut in die Röhre.

Fazit:
Bei Homebanking spare ich den Banken massiv Personal ein und werde dafür aber auch noch abgewatscht? Ich werde heute mal bei meiner Bank nachfragen, wie sie das hält und ggf. von Onlineüberweisungen absehen. Drecksvereine!

charlie62 The Wasp „Ich sehe da auch kaum einen Aufwand. Ok, die Software einmal gecodet und danach...“
Optionen
Ich sehe da auch kaum einen Aufwand. Ok, die Software einmal gecodet und danach ist der Aufwand für den einzelnen Vorgang wohl gleich Null.

Das Problem ist, dass die Kunden nicht nur bei der Eingabe der Kontonummer schludern, sondern auch beim Empfängernamen (da wird z.B. abgekürzt was das Zeug hält).

Schon ohne die Einbeziehung der Onlineüberweisungen sind die Fehlerlisten sehr umfangreich und werden deshalb aus Kostengründen oft nur stichprobenweise abgearbeitet. Da wird freiwillig nichts geprüft, was seitens der Gerichte von einer Prüfung freigestellt wurde.



Zahlendreher peterson
Logisch peterson