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Homebanking - Verarsche zum Dank für eingesparte Arbeit

Pumbo / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Gemeinde,

gestern hat ein Müncher Amtsgericht entschieden, dass, entgegen klassisch, auf schriftlichem Wege mit Vordruck durchgeführten Überweisungen, BANKEN BEIM ONLINEBANKING NICHT VERPFLICHTET SIND, DIE RICHTIGKEIT EINES EMPFÄNGERKONTOS HINS. ABGLEICH VON KONTONUMMER UND NAME ZU ÜBERPRÜFEN!! Hab' ich aber einen Zahlendreher auf dem guten, alten Vordruck, so wird nachgefragt resp. die Überweisung angehalten.

Im vorliegenden Fall hatte jemand einen Fehler bei Angabe einer Kontonummer gemacht und so geschuldete € 1800.- jemand fremden überwiesen, obwohl die Person nicht mit dem angegeb. Empfänger übereinstimmte. Die Empfängerin verjuckte sofort die Kohle, ist zahlungsunfähig und der Überweisende schaut in die Röhre.

Fazit:
Bei Homebanking spare ich den Banken massiv Personal ein und werde dafür aber auch noch abgewatscht? Ich werde heute mal bei meiner Bank nachfragen, wie sie das hält und ggf. von Onlineüberweisungen absehen. Drecksvereine!

Borlander Pumbo „Homebanking - Verarsche zum Dank für eingesparte Arbeit“
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Leider nichts neues. Das verhalten ist seit Jahren bekannt, allerdings leider nicht der großen Masse der Nutzer. Die Begründung, daß sich diese Prüfung nicht automatisieren ließe halte ich auf jeden Fall für lächerlich. Bei deutlich mehr als 90% aller Überweisungen würde sicherlich schon ein Vergleich von Vor-/Nachname bzw. Firmenname ausreichen. So viele Varianten in der Schreibweise gibt es nicht. Die restlichen Fälle könnte man dann wohl problemlos manuell prüfen und ggf. für spätere neue Überweisungen zum Abgleich hinterlegen...

Gruß
Borlander

Zahlendreher peterson
Logisch peterson