Hallo Gemeinde,
gestern hat ein Müncher Amtsgericht entschieden, dass, entgegen klassisch, auf schriftlichem Wege mit Vordruck durchgeführten Überweisungen, BANKEN BEIM ONLINEBANKING NICHT VERPFLICHTET SIND, DIE RICHTIGKEIT EINES EMPFÄNGERKONTOS HINS. ABGLEICH VON KONTONUMMER UND NAME ZU ÜBERPRÜFEN!! Hab' ich aber einen Zahlendreher auf dem guten, alten Vordruck, so wird nachgefragt resp. die Überweisung angehalten.
Im vorliegenden Fall hatte jemand einen Fehler bei Angabe einer Kontonummer gemacht und so geschuldete € 1800.- jemand fremden überwiesen, obwohl die Person nicht mit dem angegeb. Empfänger übereinstimmte. Die Empfängerin verjuckte sofort die Kohle, ist zahlungsunfähig und der Überweisende schaut in die Röhre.
Fazit:
Bei Homebanking spare ich den Banken massiv Personal ein und werde dafür aber auch noch abgewatscht? Ich werde heute mal bei meiner Bank nachfragen, wie sie das hält und ggf. von Onlineüberweisungen absehen. Drecksvereine!
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
> ggf. von Onlineüberweisungen absehen
Hä, und wie willste das machen?
Brieftaube? Geldkurier? Beamen?
SELBST ZUR BANK GEHEN?
Gruss
ChrE