Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
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Ich sehe meine Schuld ein. Ich habe nur nicht gedacht, dass ich dafür 5 Jahre Knast bekomme. Nochmal, das Bafög Amt hat ein datenschutzrechtliches Dokument ohne meine Zustimmung eingeholt. Dazu habe ich folgendes gefunden:
"§ 853 BGB
Arglisteinrede
Erlangt jemand durch eine von ihm begangene unerlaubte Handlung eine Forderung gegen den Verletzten, so kann der Verletzte die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Aufhebung der Forderung verjährt ist."
Kann ich so was gebrauchen? Gibt es eventuell noch mehr Paragraphen dieser Art? Bitte helft mir. Das letzte was ich brauche sind 5 Jahre Gefängnis.