Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
und die vom Bafög Amt haben sich ohne meine Erlaubnis von der Hochschule die original Exmatrikulationsbescheinigung geholt
Wieso meinst Du, dass dazu Deine Erlaubnis nötig ist? Offenbar gab es Zweifel an der Echtheit des von Dir vorgelegten Dokuments, also hat man bei der ausstellenden Stelle nachgefragt. Was soll daran illegal sein?
Droht mir jetzt eine Strafe oder Knast?
In Deinem Fall handelt es sich um Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Tateinheit mit versuchtem Betrug (§ 263 StGB). Bei beiden Gesetzen ist dasselbe Strafmaß vorgegeben (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe); ansonsten gilt bei "Tateinheit" die höchste Strafandrohung aller beteiligten Tatbestände.
Bei nachweislichem Betrug ist mit einem Strafverfahren und im schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe (auf Bewährung?!) incl. einem Eintrag ins Führungszeugnis - Stichwort: "Sozialleistungsbetrug" - zu rechnen. Auf Fahrlässigkeit bzw. Irrtum wirst Du Dich nicht berufen können - die Urkundenfälschung macht auf jeden Fall den Betrugsvorsatz eindeutig.
Wieso meinst Du, dass dazu Deine Erlaubnis nötig ist? Offenbar gab es Zweifel an der Echtheit des von Dir vorgelegten Dokuments, also hat man bei der ausstellenden Stelle nachgefragt. Was soll daran illegal sein?
Droht mir jetzt eine Strafe oder Knast?
In Deinem Fall handelt es sich um Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Tateinheit mit versuchtem Betrug (§ 263 StGB). Bei beiden Gesetzen ist dasselbe Strafmaß vorgegeben (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe); ansonsten gilt bei "Tateinheit" die höchste Strafandrohung aller beteiligten Tatbestände.
Bei nachweislichem Betrug ist mit einem Strafverfahren und im schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe (auf Bewährung?!) incl. einem Eintrag ins Führungszeugnis - Stichwort: "Sozialleistungsbetrug" - zu rechnen. Auf Fahrlässigkeit bzw. Irrtum wirst Du Dich nicht berufen können - die Urkundenfälschung macht auf jeden Fall den Betrugsvorsatz eindeutig.