Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
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Das sind ja schon mal eine Unmenge Spekulationen, aber, wenn ich Dich richtig verstanden habe, weisst Du noch gar nicht konkret, worum es überhaupt geht ? Vielleicht hats ja gar nichts mit dieser Kamera zu tun ? Die Tatsache, dass Du zur Befragung vorgeladen wirst, deutet ja schon mal auf "nichts Grösseres" hin, sonst wäre man mit Grossaufgebot zu Dir gekommen. Geh doch einfach hin, lass Dich auf keinen SmallTalk ein und frage konkret, um was es geht ? Dann kannst Du immer noch gehen, indem Du sagst, "Bevor Du Dich einlässt, möchtest Du erst mit Deinem Anwalt sprechen.". Dann kann man Dich entweder vorläufig in Haft nehmen (d. h. Zelle bis Vorführung Haftrichter, 24 oder max. 48 Stunden) oder Du wirst aufgefordert, nach Anwaltsgespräch unverzüglich Stellung zu nehmen. Die vorläufige Inhaftierung ist auch an "Verhältnismässigkeit" gebunden, soll heissen, für irgendeinen Kleinkram wie Ladendiebstahl oder von mir aus versuchte Leistungserschleicherei in Sachen Gewährleistung wird man das kaum tun. Wenn Du einen festen Wohnsitz hast und vielleicht sogar noch Arbeit, dann müsste es schon eine verdammt heftige Straftat sein, damit sie Dich einbuchten. Sehr schlecht ist natürlich ohne Wohnung und Job und so. Da könntest Du schon zur Vermeidung unnötigen Papierkrams (suchen lassen, wenn Du nicht wiederkommst) ertsmal eingebuchtet werden.
Aber so wie Du das schilderst (Schrieb gekriegt) gehts überhaupt erstmal darum festzustellen, ob überhaupt eine Straftat oder ein Vergehen vorliegt. Denn bei einer vorliegenden Anzeige haben BEIDE SEITEN das Recht, "gehört zu werden". Erst danach wird entschieden (Polizei entscheidet, ob Vorlage beim Staatsanwalt und anschliessend, viel später, reichts der StA beim Gericht ein, zur Prüfung, ob Anklage erhoben werden darf. So läuft das vereinfacht ausgedrückt. Insofern bräuchtest Du auch gar nicht hingehen, was Dir aber Nachteile einbringt. Dann wird nämlich nach Aktenlage über Anklage (Verfahren) entschieden oder nicht. Und Aktenlage heisst "nur die Angaben des Beschuldigers". Geh also besser hin. Ist Dein wohlbegründetes Recht. Kannst auch einen Anwalt mitbringen, aber das kostet natürlich und ist vielleicht völlig unnötig. Manchmal sagt einer, Du hättest das und das geklaut, und Du gehst hin und sagst "Njet !". Ohne Zeugen oder sonst. Beweis wars das gewesen. Aber ob Du was zu befürchten hast, kannst jetzt erstmal nur Du wissen. Ich unterstelle Dir da gar nichts !
Viel Glück !
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