Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
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"wenn er nicht richtig protokoll" - Wird wohl schon richtig machen. Anwalt ist teuer.
Ich hab mal eine Digicam gekauft, wo es hieß:
"Die erhaltene Ware wurde als Versicherungsschaden eingereicht und wird durch uns legal mit diesem Verkauf verwertet. Das Gerät ist in einer zentralen Datenbank registriert. Wir möchten mit diesjem Schreiben darauf hinweisen / sicherstellen, dass das Gerät nic^t erneut als Versicherungsschaden eingereicht wird. Ein erneutes Einreichen bei einer Versicherung mit dem gleichen Schaden wäre Versicherungsbetrug!!!! Dieses Gerät ist wie in der Ebiiy-Auktion beschrieben nur zum Ausschlachten vorgesehen."