Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
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@Loopi: Wir haben hier in der BRD das Prinzip "der richterlichen Wahrheitsfindung", dies im KRASSEN Gegensatz zu den Ländern mit auf ur-englischer Juristerei. Ganz schlicht gesagt heisst das: Wenn er z. B. bei der Polizei eine Aussage A macht und später, sofern es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist, diese Aussage zurücknimmt und das Gegenteil B angibt, und diesen Schwenk mit psych. Druck, Drohungen seitens der Polizei, usw. begründet (er wird natürlich gefragt (Vorhalt !), warum er erst hüh und jetzt hott sagt), dann liegt es in der Rechtskompetenz des Richters (AG) oder des Gerichts (Kammer beim LG), Aussage A ODER Aussage B zu verwerten. Und natürlich nur, wenn nicht grad 1-2-3 Polizisten umkippen und zugeben, Dich genötigt zu haben. Natürlich sieht man im TV immer andere Verhalten, aber dann sinds meist Ami-Filme oder es liegen sonstige Beweise vor. Das klingt zwar schwer "kritisch" und kann auch sehr übel ausarten, besonders bei stark emotiellen Delikten wie Kindsmord, aber unsere "Rechtsnorm" geht von der Integrität der Richter aus. Spielt aber keine Rolle, ob mans gut findet, wir haben nunmal diese Rechtsform, wobei ich denke, dass die meisten anderen Länder dem nicht folgen.
Ansonsten hat max Payne doch völlig recht. Den Polizisten ist das doch sowas von egal. Die schreiben Deine Angaben auf, fragen Dich bei Widersprüchen nach Einzelheiten, und das wars. Anschliessend wirst Du aufgefordert, es zu lesen und mit Deiner Unterschrift zu bestätigen - sofern es dem Gesagten entspricht. Sagst Du dann, "Nee, das unterschreib ich aber nicht !", schreibt der Beamte drunter "Unterschrift verweigert" und das wars auch. Punkt !
Wenn Du zufällig zu der Zeit gesucht wirst oder das Delikt ist so schwer (Drogen Körperverletzung, Raub...) und es liegen jede Menge Beweise gegen Dich vor, dann kann es natürlich sein, dass man Dich in eine Zelle steckt und Du dem Haftrichter vorgeführt wirst, der dann über U-Haft oder nicht entscheidet. Aber das kannst nur Du selbst wissen. Für diese Gewährleistungskiste wird Dich ganz sicher keiner einbuchten.
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