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2 mal Gewährleistung

cerious / 50 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?

Crazy Eye cerious „2 mal Gewährleistung“
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Gewährleistung ist bei defekt völlig legitim und kann mehrmals eingefordert werden ;) Wenn ein defekt öfters wegen eines ähnlichen Fehlers in reperatur geht, kann man sogar auf Wandlung bestehen.

Was du jetzt machst, du gehst entweder zum Anwalt und läßt den Termin bei der Polizei sausen(die sind keine pflicht und die aussage und akteneinsicht kannst du auch beim Anwalt bekommen) den dann hast du nicht das risiko das er dich wegen einen schlechten tag zur sau macht, oder du gehst zur Polente und wenn der Beamte und wenn er nicht richtig protokoll führt mach keinen schriftlichen kommentar dazu sondern geh ohne zu unterschreiben dann bekommst du einen neuen Termin.

cerious Crazy Eye „Gewährleistung ist bei defekt völlig legitim und kann mehrmals eingefordert...“
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"wenn er nicht richtig protokoll" - Wird wohl schon richtig machen. Anwalt ist teuer.
Ich hab mal eine Digicam gekauft, wo es hieß:
"Die erhaltene Ware wurde als Versicherungsschaden eingereicht und wird durch uns legal mit diesem Verkauf verwertet. Das Gerät ist in einer zentralen Datenbank registriert. Wir möchten mit diesjem Schreiben darauf hinweisen / sicherstellen, dass das Gerät nic^t erneut als Versicherungsschaden eingereicht wird. Ein erneutes Einreichen bei einer Versicherung mit dem gleichen Schaden wäre Versicherungsbetrug!!!! Dieses Gerät ist wie in der Ebiiy-Auktion beschrieben nur zum Ausschlachten vorgesehen."

Crazy Eye cerious „ wenn er nicht richtig protokoll - Wird wohl schon richtig machen. Anwalt ist...“
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Ich sprech da aus erfahrung ;)

ich hatte mal einen beamten, der hatte aus einen "ja, aber ..." ein ja" gemacht und das nicht nur einmal, und das kann dann durchaus die Aussage verfälschen.

PS: und rechtschutz versicherungen, machen den Anwalt sehr günstig ;)

peterson Crazy Eye „Ich sprech da aus erfahrung ich hatte mal einen beamten, der hatte aus einen ja,...“
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springen RS-Versicherungen bei Betrug nicht ein.
Das ist nämlich eine vorsätzliche Straftat.

Tja.
Wie kommt man aus so einer Nummer raus?
Hier hilft nur die Wahrheit. Dann wird es am billigsten.

cerious peterson „Leider.............“
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Halte dich zurück mit solchen Kommentaren. Was ist nämlich eine vorsätzliche Straftat? Zwei mal Gewährleistung? Wahrheit? Behauptest du etwa ich lüge?

peterson cerious „Halte dich zurück mit solchen Kommentaren. Was ist nämlich eine vorsätzliche...“
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Oder bist Du vorgeladen, weil Du Matsch in den Garten Deines nachbarn geworfen hast?

cerious Crazy Eye „Ich sprech da aus erfahrung ich hatte mal einen beamten, der hatte aus einen ja,...“
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Sind alle anderen derselben Meinung?
Ich sichere schon meine gesammte Fesplatte ab, wer weiß, was die mit "u.a." meinen. Vielleicht fahren die mich sogar nach Hause, und statten mir einen Besuch ab, weil ich mal eine mp3 zuviel runtergeladen hab, oder um mir das Tatwerkzeug abzunehmen oder so.
Wieso kriege ich ohne Anwalt keine Akteneinsicht? Kann ich nicht einfach gehen, wenn ich auf dem Revier genug gehört habe, und muss ich das Protokoll unterschreiben? Und wieso werde ich nicht wegen Betrug verklagt? Und überhaupt, was für ein Sch... ist das, dass die ausführende Gewalt auf einmal die Rechtsprechende geworden sein soll. Vielleicht sollte ich wirklich eine RV abschließen, um die Polizei zu verklagen, was meint ihr dazu.

Calixtus1 cerious „Sind alle anderen derselben Meinung? Ich sichere schon meine gesammte Fesplatte...“
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Hallo cerious,
wie kommst du denn darauf, dass die Polizei Recht spricht? Da ist irgend etwas mit deiner Kamera (die Sache mit der Versicherung ist eine Möglichkeit); so, und nun sollst du dazu befragt werden. Ist das zuviel verlangt? Da du nicht vorsätzlich gehandelt hast, kannst du auch kein Betrüger sein; was soll also die ganze Aufregung? Im ürbigen: Wenn da irgend eine Straftat dahinter steckt (nicht von dir nach deinen Worten), dann kommt vielleicht eine Anklage, aber nicht von der Polizei, sondern von der Staatsanwaltschaft.
Und die Polizei verklagen? Welchen Grund willst du denn angeben? Das die von die Informationen wollen? Mach' dich doch nicht lächerlich!
Übrigens in dieser Sache jetzt eine Rechtschutzversicherung abzuschließen dürfte keine gute Idee sein (Zweckabschluss); da wird in diesem Fall wohl gar nicht geleistet.
Gruss Calixtus

cerious Calixtus1 „Hallo cerious, wie kommst du denn darauf, dass die Polizei Recht spricht? Da ist...“
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"(die Sache mit der Versicherung ist eine Möglichkeit);" - Ich sage es noch ein mal ganz klar und nicht wieder. Ich hab mal eine Digicam gekauft, wo es so hieß. Bei der der Diskussion zugrunde liegenden Kamera ist nichts von Versicherung zur Debatte anstehend.

"so, und nun sollst du dazu befragt werden." - Ich werde "vorgeladen" als Beschuldigter des Betrugs "u.a." in ein Polizeirevier, das 2 Blocks weiter steht von einem Brief, der in einem Umschlag ohne Frankierung steckt, womöglich vor den Augen der Nachbarn von einem übereifrigen Polizisten persönlich vorbeigefahren und reingesteckt. Mal ganz unter uns, wenn es so ist, wovon ich ausgehe, ist diese Nummer, zumal ich nicht lange hier wohne, unter aller Sau. Ich komme mir vor, wie in einem Dorf, umgeben von Schweinen und Rindern. Ich gehöre der Kategorie Mensch an, die sich über Herkunft und Status hinwegsetzt. Mein gemeinsamer Nenner mit anderen ist einzig und allein die Aufrichtigkeit, die Wahrheit zu sich selbst. Und dafür werde ich zur Sau gemacht, aus reinstem Neid und Missgunst. Mir wird übel von diesem Dreck, verstehst du das? Euer Land, euer letzter Rest an Kultur wird ausbluten, weil die mehrheitsbildende unterprivilegierte Schicht sich von dem "Operettenpublikum" befreien will. Es würde mich nicht einmal mehr wundern, wenn dieser Post gelöscht wird, weil ich gegen die sich auf Herkunft gründende Solidarisierung argumentiere. Das ist keine Haltung gegen den Hunger der Welt. Es ist in der Sache der Natur, dass sie sich zurückholt, was man ihr nimmt.

TAsitO cerious „ die Sache mit der Versicherung ist eine Möglichkeit - Ich sage es noch ein mal...“
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Schweinereien finden nicht nur hier in deutschen Landen statt...!!

Miro6 cerious „ die Sache mit der Versicherung ist eine Möglichkeit - Ich sage es noch ein mal...“
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he, warum flippst du so aus ?
"Euer Land, euer letzter Rest an Kultur wird ausbluten, weil die mehrheitsbildende unterprivilegierte Schicht sich von dem "Operettenpublikum" befreien ...."
lebst du denn nicht in diesem Land, bist du Ausländer, oder was bist du ?
Nur weil dich jemand zu einer Sache, die dir wohl selbst nicht ganz koscher vorkommt befragen will ?
Ich denke, du fühlt dich ertappt und fängst an um dich zu schlagen, kein guter Stil, egal ob In- oder Aus- Länder.
Geh einfach hin, sag dein Sprüchlein auf und wenn du kein bad boy bist wird damit alles erledigt sein.
greetings
miro

SCanisius cerious „ die Sache mit der Versicherung ist eine Möglichkeit - Ich sage es noch ein mal...“
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Gehts noch?

Ich denke die vielen Menschen hier, die Dir helfen wollen und ihre eigene Erfahrung sowie auch z.T. juristisches Fachwissen preisgeben sind doch mehr als Grund genug anzunehmen, dass man Dir nicht übel gesonnen ist. Die Polizei muss ermitteln, daher laden sie Dich vor, damit sie genau das tun können. Wenn Du nichts falsch gemacht hast, dann hast Du nichts zu befürchten. Im übrigen ist ein Anwalt nicht so teuer wie Du jetzt glaubst, der Schadenswert spielt eine Rolle.

Im übrigen kann ich nur sagen Deine Äußerung "Euer Land wird ausbluten" ist völlig unpassend und gehört hier nicht hin! Ich lebe lieber in einem Land, in dem das Rechtssystem noch einigermaßen funktioniert bzw. recht klar ist, welche Rechte man hat und welche nicht. Ich kann jetzt nur sagen, wenn Dir dieses Land nicht zusagt (offensichtlich stammst Du nicht aus Deutschland, da Du sagtest "Euer Land wird ausbluten") kannst Du das Land gern verlassen. Niemand hält Dich hier fest!

MFG


SCanisius

Olaf19 SCanisius „Gehts noch? Ich denke die vielen Menschen hier, die Dir helfen wollen und ihre...“
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...und an den Threadstarter die Bitte, wieder etwas von seiner Palme herunterzukommen.

Unser Rechtssystem mag mitunter etwas kompliziert sein oder seine Macken haben - aber es funktioniert und ist vor allem längst nicht so ungerecht wie manch einer glaubt.

CU
Olaf

Crazy Eye cerious „Sind alle anderen derselben Meinung? Ich sichere schon meine gesammte Fesplatte...“
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Vielleicht fahren die mich sogar nach Hause, und statten mir einen Besuch ab, weil ich mal eine mp3 zuviel runtergeladen hab

Dann hätten sie dir wohl andere Vorwürfe gemacht, und/oder den eindruck gewinnen das du in großen stil betrügst ;)

Wieso kriege ich ohne Anwalt keine Akteneinsicht?

Das ist halt so ;)

Kann ich nicht einfach gehen, wenn ich auf dem Revier genug gehört habe, und muss ich das Protokoll unterschreiben?

Wie oben schon erwähnt nein, auch wenn sie dir evtl. was anderes sagen. In den fall werden sie dich nochmal vorladen, und auch wenn du nicht in der Pflicht bist der vorladung zu folgen würde ich der Polizei dann was zum verwerten geben entweder übern anwalt oder per Interview aber diesmal mit unterschrift.

Und wieso werde ich nicht wegen Betrug verklagt?

Da der sachverhalt noch nicht klar ist, erstmal wird ermittelt dann geht es an den Staatsanwalt und der schaut ob er dich verklagt den Fall verwirft oder dir einen vergleich anbietet(in der regel spende an eine Wohltätige organisation)

ist das, dass die ausführende Gewalt auf einmal die Rechtsprechende geworden sein soll

ist sie nicht, trotzdem hat ihr protokoll eine bedeutung.

Vielleicht sollte ich wirklich eine RV abschließen, um die Polizei zu verklagen, was meint ihr dazu.

Erstmal wieso? Was hat sie getan, ausser das sie einer anzeige vermutlich von Händler nachgeht.

Außerdem zahlt die RV für nur fälle die nach den abschluss der Versicherung geschehen und nicht rückwirkend.



|dukat| cerious „Sind alle anderen derselben Meinung? Ich sichere schon meine gesammte Fesplatte...“
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Als Laie weiß ich gar nicht was die wollen.
Die müssen Dir doch erstmal nachweisen, daß Du die Kamera gekauft hast, und dabei den Hinweis erhalten hast, sie sei defekt, und von Gewährleistung ausgeschlossen. Immerhin kannst Du das Ding auch auf dem Flohmarkt gekauft oder auf der Strasse gefunden haben.
Ich finde das ganze recht verwirrend, zumal ich mir normalerweise keine Artikel bei E-Bay zum Ausschlachten kaufe und dementsprechend mit der Rechtslage nicht vertraut bin. Zumal Crazy Eye recht hat. 2 Jahre Garantie sind 2 Jahre Garantie sind 2 Jahre Garantie. Wenn etwas am letzten Tag vor Ablauf der 2 Jahre kaputtgeht, dann bekommst Du mit dem Ersatzartikel erneuten Gewährleistungsanspruch für weitere 2 Jahre nach erhalt des Austauschartikels. Wenn allerdings der Umtausch wegen Eigenverschulden des vorherigen Besitzers abgelehnt wurde, ist der Umtausch natürlich nicht mehr möglich und könnte so als Betrug ausgelegt werden. Wenn Du Dir die Kohle für den Anwalt erstmal sparen willst, geh doch hin und hör Dir an, was die überhaupt wollen. Zur Not würde ich die Aussage verweigern und später zum Anwalt gehen. Und irgendwie klingt das ganze so nichtig, ich vermute fast wenn Du was von Flohmarkt erzählst, wird das Ding eingestellt. Weiterer Schaden ist ja sowieso nicht entstanden, Media Markt hat ja im voraus sozusagen die Gewährleitung abgelehnt und Dich angezeigt.

Max Payne |dukat| „Als Laie weiß ich gar nicht was die wollen. Die müssen Dir doch erstmal...“
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Immerhin kannst Du das Ding auch auf dem Flohmarkt gekauft oder auf der Strasse gefunden haben.
Klar - da liegt dann auch immer der Kassenzettel dabei. Mit der "auf der Straße gefunden" - Nummer wäre ich auch vorsichtig - Fundunterschlagung ist auch nicht gerade das, was Polizei und Staatsanwälte gerne hören.

Weiterer Schaden ist ja sowieso nicht entstanden,
Was bedeutet es wohl, wenn ein Strafrechtsparagraph die Worte beinhaltet "der Versuch ist strafbar"?
In § 263 StGB sind diese schönen Worte ebenfalls zu finden.
Loopi© cerious „Sind alle anderen derselben Meinung? Ich sichere schon meine gesammte Fesplatte...“
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Du bist nicht verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen,
es können Dir dadurch auch keinerlei Nachteile entstehen.

Ist denn in der schriftlichen Bitte, bei der Polizei zu erscheinen, die Kamera
mit dem Betrugsvorwurf zusammen genannt?

Oder vermutest Du nur, dass es mit der Kamera zu tun hat?

Du kannst zur Polizei gehen. Der Beamte wird Dich mit dem Vorwurf
konfrontieren. Du hörst Dir das an oder liest Dir die Strafanzeige durch und
entscheidest spontan, was Du machst (RA aufsuchen, einfach so gehen,
Protokoll unterschreiben...)

Hätten sie Interesse an Deiner Wohnung, wären die schon längst
da gewesen (Gefahr im Verzug).
Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss in mündlicher Form hätte da gereicht.

Du kannst uns ja mal informieren was da wirklich los war (wenn sie Dich nicht da behalten).



Max Payne cerious „2 mal Gewährleistung“
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Bist Du sicher, dass das Schreiben mit der Kamera in Verbindung steht? Damit Dich der Brief heute erreichen kann, muss er ja schon Samstag Mittag verschickt worden sein. Das kommt mir etwas kurzfristig vor.

peterson cerious „2 mal Gewährleistung“
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dann hat man Dich auch wegen Betrug angezeigt.

Fertig.

TAsitO cerious „2 mal Gewährleistung“
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Hallo.
Fragen über Fragen..
Gekauft..wo ?
Da der Kassenzettel dabei lag...natürlich liegt bei einer gekauften Kamera im Handel der Kassenzettel dabei..
MediaMarkt..na, wenn du sie in dem Markt gekauft hast; was soll falsch sein ?
Eine Schweinerei ist; das niemand etwas von Gewährleistung gehört hat - typisch Service heutzutage.
Wieso sollte das Schreiben der Polizei etwas mit der Kamera zu tun haben ?
Anscheinend vermutest du; da was falsch gemacht zu haben -
aber warum denn ?
Wenn du sie über Ebay gekauft hast; und dort beim gekauften MediaMarkt zwecks Gewährleistung reklamierst -
was sollst du falsch gemacht haben ???

Sei und bleibe einfach ehrlich !!

Viel Erfolg...!!!

Und vielleicht schreibst du hier ja uns die Antwort bezüglich was nun bei der Gewährleistung bzw.Polizei herauskam..
Danke.

cerious TAsitO „Hallo. Fragen über Fragen.. Gekauft..wo ? Da der Kassenzettel dabei...“
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Danke für deine Aufmunternden Worte Tasito.
Kann ich denn auch ein richtiges Protokoll nicht unterschreiben?
Und was passiert, wenn ich am Ende tatsächlich als Betrüger darstehe? Wer weiß, was die Dorfpolizei mit Außenseitern hier macht. Bekomme ich eine Strafe, oder gehts vielleicht sogar gleich in den Knast?

Ronin cerious „Danke für deine Aufmunternden Worte Tasito. Kann ich denn auch ein richtiges...“
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Leidest Du unter Verfolgungswahn ?

cerious Ronin „Leidest Du unter Verfolgungswahn ?“
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Wie Sarah Connor sagt. Keep your head down, know your exits.
Gegeben den Fall, der Defekt ist vom Verkäufer selbst verschuldet worden, was passiert mit mir?

Alibaba cerious „Wie Sarah Connor sagt. Keep your head down, know your exits. Gegeben den Fall,...“
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Das sind ja schon mal eine Unmenge Spekulationen, aber, wenn ich Dich richtig verstanden habe, weisst Du noch gar nicht konkret, worum es überhaupt geht ? Vielleicht hats ja gar nichts mit dieser Kamera zu tun ? Die Tatsache, dass Du zur Befragung vorgeladen wirst, deutet ja schon mal auf "nichts Grösseres" hin, sonst wäre man mit Grossaufgebot zu Dir gekommen. Geh doch einfach hin, lass Dich auf keinen SmallTalk ein und frage konkret, um was es geht ? Dann kannst Du immer noch gehen, indem Du sagst, "Bevor Du Dich einlässt, möchtest Du erst mit Deinem Anwalt sprechen.". Dann kann man Dich entweder vorläufig in Haft nehmen (d. h. Zelle bis Vorführung Haftrichter, 24 oder max. 48 Stunden) oder Du wirst aufgefordert, nach Anwaltsgespräch unverzüglich Stellung zu nehmen. Die vorläufige Inhaftierung ist auch an "Verhältnismässigkeit" gebunden, soll heissen, für irgendeinen Kleinkram wie Ladendiebstahl oder von mir aus versuchte Leistungserschleicherei in Sachen Gewährleistung wird man das kaum tun. Wenn Du einen festen Wohnsitz hast und vielleicht sogar noch Arbeit, dann müsste es schon eine verdammt heftige Straftat sein, damit sie Dich einbuchten. Sehr schlecht ist natürlich ohne Wohnung und Job und so. Da könntest Du schon zur Vermeidung unnötigen Papierkrams (suchen lassen, wenn Du nicht wiederkommst) ertsmal eingebuchtet werden.

Aber so wie Du das schilderst (Schrieb gekriegt) gehts überhaupt erstmal darum festzustellen, ob überhaupt eine Straftat oder ein Vergehen vorliegt. Denn bei einer vorliegenden Anzeige haben BEIDE SEITEN das Recht, "gehört zu werden". Erst danach wird entschieden (Polizei entscheidet, ob Vorlage beim Staatsanwalt und anschliessend, viel später, reichts der StA beim Gericht ein, zur Prüfung, ob Anklage erhoben werden darf. So läuft das vereinfacht ausgedrückt. Insofern bräuchtest Du auch gar nicht hingehen, was Dir aber Nachteile einbringt. Dann wird nämlich nach Aktenlage über Anklage (Verfahren) entschieden oder nicht. Und Aktenlage heisst "nur die Angaben des Beschuldigers". Geh also besser hin. Ist Dein wohlbegründetes Recht. Kannst auch einen Anwalt mitbringen, aber das kostet natürlich und ist vielleicht völlig unnötig. Manchmal sagt einer, Du hättest das und das geklaut, und Du gehst hin und sagst "Njet !". Ohne Zeugen oder sonst. Beweis wars das gewesen. Aber ob Du was zu befürchten hast, kannst jetzt erstmal nur Du wissen. Ich unterstelle Dir da gar nichts !

Viel Glück !

Alibaba

cerious Nachtrag zu: „2 mal Gewährleistung“
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Ich habe letztes Jahr eine Festplatte als Ersatz für meine kaputte Festplatte gekauft, und versehendlich die kaputte retourniert, die meine war, wie es sich herausgestellt hat. Ich habe dem Laden vor 2 Wochen mit Anwalt gedroht, weil er die im Nachhinein zurückgesandte neue Festplatte nicht erstattet hat. Jetzt ist der wohl zur Polizei gagangen. Weil die Nummer mit der Kamera ist doch schon höchst unwahrscheinlich. Jetzt könnt ihr euch ja totzwinkern, aber wie siehts jetzt aus? Der Verkäufer kann doch nicht mal was beweisen, wenn er nicht Fotos gemacht hat, weil ich die defekte Platte habe. Soll ich alles abstreiten, oder mich wie ein Kalb zum Ausschlachten bringen lassen?

Balzhofna cerious „Ich glaube, ich weiß jetzt, wer mich beschuldigt“
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Was gibts da zu beweisen? Du hast einen Fehler gemacht. War keine Absicht und das würde ich auch so sagen.

Ich habe diese komplette Diskussion durchgelesen und glaube Du übertreibst gerne. Wenn man mit so einem Händler normal redet, bekommt man wegen so einer Sache sicherlich keine Anzeige.
Und wegen eine Festplatte kommt wahrscheinlich auch keiner in den Knast....

Mfg
Tobias

P.S. Mit einem Anwalt sollte man nur drohen wenn man 1. es wirklich ernst meint und 2. wenn man absolut alles andere probiert hat.

Saeerdna1 cerious „Ich glaube, ich weiß jetzt, wer mich beschuldigt“
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>>Ich habe letztes Jahr eine Festplatte als Ersatz für meine kaputte Festplatte gekauft, und versehendlich die kaputte retourniert soweit ok, fragt sich nur warum!

>>weil er die im Nachhinein zurückgesandte neue Festplatte auch die ist weg?! wieso, weshalb, warum

>>weil ich die defekte Platte habe wo kommt die denn auf einmal wieder her???

bin gerade von der Arbeit gekommen und vielleicht einfach zu müde. Aber ich kapier das nicht.

LG
Andreas

|dukat| Saeerdna1 „jetzt versteh ich gar nix mehr??????“
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Wenn Du auf dem Dorf wohnst, geh einfach zu den Cops.
Dorfcops sind im Regelfall arschfreundlich und geben dir noch nützliche Tipps. Die schlagen sich nicht mit dem gleichen Scheiss wie in der Großstadt rum sondern tigeln meist noch persönlich mit dem Auto durch die Gegend um die Leute zu befragen damit sie sich den Papierkram sparen und eine ruhige Kugel scheiben können. Neben Autounfällen und Klingelstreichen müssen die doch nichts weiter bearbeiten. Je kleiner die Dienststelle desto besser. Dann hat der Beamte auch bestimmt gute Laune.

WVB-38 cerious „2 mal Gewährleistung“
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Hallo cerious,

Ich kann nur schreiben, was ich an deiner Stelle machen würde.
- Du hast eine Digikam zum ausschlachen gekauft, der Kassenzettel vom MediaMarkt war dabei.
- Du hast dir überlegt, versuch mal, Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, dabei sehe ich noch keinen
Betrug.
- Was hier nicht besprochen wurde, was aus meiner Sicht "sehr wichtig" ist - was hast Du den Leuten vom
MediaMarkt erzählt ????.
- Darauf, was du denen erzählt hast (genau so) oder noch mit ihrem Senf aufgeputscht, wollen die dir einen
Strick drehen.

Ich, an deiner Stelle würde der Einladung der Polizei folgen, hören was man mir vorwirft und damit vergleichen
was du den Leuten vom Mediamarkt erzählt hast.
- Haben die Leute vom MediaMarkt deine Worte verdreht, würde ich das bei der Polizei --- der Wahrheit entsprechend ---
richtig stellen.
Bei der Polzei würde ich nicht versuchen, etwas anderes zu sagen, als du den Leuten vom MediaMarkt, tatsächlich
aufgetischt hast, auch wenn dir nicht alles past.

p.s.
Ich wundere mich immer darüber, wie die Polizei Delquenten dazu bringt, zu gestehen.
Ich vermute, wer mit Lügen beim Verhör anfängt, verstrickt sich zu letzt in Widersprüchen,
dann muss Keiner Ihm mehr was glauben. Trotzdem kann ich mir vorstellen, dass man bei einen Verhör, auch mit der "Wahrheit"
leicht in Widersprüche verwickelt werden kann.
Ich gehe jedoch davon aus, dass man bei der Polizei, die "Wahrheit" erfahren will.

Alibaba WVB-38 „Hallo cerious, Ich kann nur schreiben, was ich an deiner Stelle machen würde. -...“
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Hier gibt es nichts zu gestehen. An diesem Stand des Verfahrens gehts bloss um die Angaben von Kläger und Beklagtem. Wie schon gesagt, "das Recht zur Stellungnahme gegen eine Beschuldigung". Und das ist ein sehr gutes, durch und durch rechtsstaatliches, Verfahren ! Stell Dir vor, irgendjemand könnte Dich beschuldigen und Du erfährst gleich das Urteil ?? Neee, zum Glück noch sehr sehr lange nicht.

Aber die Polizei war ja auch nicht dabei, als das vorgefallen ist, was jemand (Media-Markt ??? Oder was Anderes ???) anzeigt. Also wird "festgestellt", was geschehen ist, sprich, was die Beteiligten sagen. Nix Anderes geschieht hier. Erst wenn die Dinge zu Protokoll gegeben worden sind, wirds, falls relevant, an einen Staatsanwalt des entsprechenden Fachgebiets weitergeleitet, und der entscheidet dann, obs aus seiner Sicht verfolgt werden sollte (oder auch muss, bei Offizialdelikt).

Man darf das nie mit dem TV-Kram verwechseln. Bei den Amis läufts eh völlig anders und bei uns gibts den alltäglichen Kleinscheiss, der fast nur aus Papierkrieg besteht, oder aber die echten Kracher wie Raub oder Mord oder so. Da wird man dann schon "besucht" oder geholt, weil da Flucht- und Verdunklungsgefahr eine sehr grosse Rolle spielen. Aber ganz egal, wer im Recht ist, Dein Dingens hier fällt unter "Alltags-Kleinscheiss".

Wie schon gesagt, geh hin und erzähl das Ding aus Deiner Sicht. Die schreibens auf und gut ists erstmal. Jenachdem bekommst Du später Post vom StA, obs zur Verhandlung kommt, oder einen "Bescheid", wenn Dus einwandfrei warst, die Sache aber mit ner Geldbusse (also ohne Gericht !!! Und KEINE Vorstrafe !!!) geahndet werden kann. Oder aber, passiert auch häufig, es wird eingestellt gegen paar Euro oder auch ohne. Da gibts viele Varianten. Wichtig sollte für Dich sein, dass Du Recht bekommst, wenn die Anzeige unbegründet ist, oder dass Du ohne Vorstrafe davonkommst, wenn Du dran bist. Den Begriff "unschuldig" wollen wir mal ganz schnell vergessen. Der interessiert eh nur Poeten oder Kinder oder Richterin Salesch. "Recht ist immer nur das, was am Ende des Verfahrens auf dem Papier steht. Das muss nichts mit der Realität zu tun haben !" hat mir mal mein Anwalt und auch privater guter Bekannter gesagt.

Also mach keine Staatsaffäre draus und bring die Prozedur hinter Dich. Die Beamten müssen auch nicht unbedingt Kumpels vom Media-Markt sein. Die sind privat sicher auch schon mal bei ner Gewährleistungsgeschichte abgestunken...

Alibaba

Max Payne Alibaba „Hier gibt es nichts zu gestehen. An diesem Stand des Verfahrens gehts bloss um...“
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An diesem Stand des Verfahrens gehts bloss um die Angaben von Kläger und Beklagtem

Wenn ich auch ein bisschen Klugscheissen darf: Zu diesem Zeitpunkt gibt es weder ein Verfahren noch Kläger und Beklagte. Schließlich hat der Staatsanwalt noch keine Anklage erhoben. Kläger im Falle eines Betrugsdelikts ist übrigens die Staatsanwaltschaft; der Geschädigte kann "nur" als Nebenkläger (und natürlich als Zeuge) "teilnehmen".

Derzeit siehts aber so aus: Es liegt eine Anzeige vor, und nun wird erst mal ermittelt.
cerious Max Payne „ Wenn ich auch ein bisschen Klugscheissen darf: Zu diesem Zeitpunkt gibt es...“
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Was ist, wenn es etwas schlimmes ist? Kann ich das Protokoll auch nicht unterschreiben? Was ist wenn ich mit der Polizei betrefflich die Richtigkeit des Protokolls verschiedener Meinungen sind?

Crazy Eye cerious „Was ist, wenn es etwas schlimmes ist? Kann ich das Protokoll auch nicht...“
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Dann mach eins zusammen mit deinen Anwalt und der reicht es dann ein.

oder du nutzt den zweiten termin bei der Polizei um ein anständiges protokoll zu fabrizieren, es besth zwar keine pflicht das du eine Stellungsnahme zu den anschuldigungen abgibst allerdings macht es nicht unbedingt den besten Eindruck.

cerious Crazy Eye „Dann mach eins zusammen mit deinen Anwalt und der reicht es dann ein. oder du...“
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Das heißt, ich sage unterschreibe nicht, ich will einen neuen Termin, weil ich das Protokoll als nicht richtig ansehe?
Kann ein Anwalt auch ein Protokoll erstellen??? Ich verstehe das jetzt nicht. Ichdachte Protokoll ist die schriftliche Protokolierung des Gesprächs bei der polizei?

Max Payne cerious „Das heißt, ich sage unterschreibe nicht, ich will einen neuen Termin, weil ich...“
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Das Protokoll gibt Deine Stellungnahme zur Anschuldigung wieder. Im Normalfall bekommen auch Polizeibeamte so etwas hin, auch wenn Du ihnen das nicht zuzutrauen scheinst. Es geht nicht darum, dass die ihre Sicht der Dinge hinschreiben und Du dann - sozusagen - deren Schlussfolgerungen bestätigen sollst, sondern mit der Unterschrift unter das Protokoll bestätigst Du, dass das Protokoll inhaltlich mit dem übereinstimmt, was Du zur Anschuldigung zu sagen hast. Mehr nicht.

Loopi© Crazy Eye „Dann mach eins zusammen mit deinen Anwalt und der reicht es dann ein. oder du...“
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Was heißt hier Eindruck. Es ist vor Gericht vollkommen egal, ob er zur Polizei gegangen ist oder nicht.
Es darf ihm nicht negativ angelastet werden, wenn er lieber nicht erschienen ist (weil sein Chef ihm nicht frei gibt,
er krank ist...).

Im Übrigen kann er ein Protokoll welches die Polizei verfasst und er unterschrieben hat später auch zurücknehmen.
Er stand eben unter psychischem Druck, die Polizisten haben dies und das geagt, gedroht...
Erst wenn der Amtsanwalt/Staatsanwalt oder Richter sein persönliches Erscheinen anordnet, muss er hingehen,
die Folgen des Nichterscheinens stehen in der Ladung.

Olaf19 Loopi© „Was heißt hier Eindruck. Es ist vor Gericht vollkommen egal, ob er zur Polizei...“
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Wobei: Wenn es mir irgend möglich, ich also nicht verhindert wäre, dann würde ich schon bei der Polizei erscheinen, auch wenn ich es gar nicht muss. Wenn ich durch meine Aussage dort die Gelegenheit nutze, den Sachverhalt aus meiner Sicht darzustellen und damit zu dessen Aufklärung beizutragen, dann bin ich auch um so eher aus der ganzen Sache heraus. Gerade wenn ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen, würde ich diese Gelegenheit nach Möglichkeit nicht ungenutzt verstreichen lassen.

CU
Olaf

Crazy Eye Loopi© „Was heißt hier Eindruck. Es ist vor Gericht vollkommen egal, ob er zur Polizei...“
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Deshalb schreibe ich ja was von Eindruck, und der wird dadurch icht unbedingt besser, sicherlich soll sowas keinen Einfluss auf Urteil nehmen aber etwas subjektivität kann keiner verhindern.

Zudem ist es grade bei Kleinkram besser wenn es erst gar nicht vor gericht kommt, und wenn dort nur die Aussage der Gegenpartei und keine Stellungsnahme des "vermeidlichen Täters" ist wird der Staatsanwalt viel wahrscheinlicher vor gericht ziehen und dann hat mann schnell einen Eintrag in Führungszeugniss.

Alibaba Crazy Eye „Deshalb schreibe ich ja was von Eindruck, und der wird dadurch icht unbedingt...“
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@Loopi: Wir haben hier in der BRD das Prinzip "der richterlichen Wahrheitsfindung", dies im KRASSEN Gegensatz zu den Ländern mit auf ur-englischer Juristerei. Ganz schlicht gesagt heisst das: Wenn er z. B. bei der Polizei eine Aussage A macht und später, sofern es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist, diese Aussage zurücknimmt und das Gegenteil B angibt, und diesen Schwenk mit psych. Druck, Drohungen seitens der Polizei, usw. begründet (er wird natürlich gefragt (Vorhalt !), warum er erst hüh und jetzt hott sagt), dann liegt es in der Rechtskompetenz des Richters (AG) oder des Gerichts (Kammer beim LG), Aussage A ODER Aussage B zu verwerten. Und natürlich nur, wenn nicht grad 1-2-3 Polizisten umkippen und zugeben, Dich genötigt zu haben. Natürlich sieht man im TV immer andere Verhalten, aber dann sinds meist Ami-Filme oder es liegen sonstige Beweise vor. Das klingt zwar schwer "kritisch" und kann auch sehr übel ausarten, besonders bei stark emotiellen Delikten wie Kindsmord, aber unsere "Rechtsnorm" geht von der Integrität der Richter aus. Spielt aber keine Rolle, ob mans gut findet, wir haben nunmal diese Rechtsform, wobei ich denke, dass die meisten anderen Länder dem nicht folgen.

Ansonsten hat max Payne doch völlig recht. Den Polizisten ist das doch sowas von egal. Die schreiben Deine Angaben auf, fragen Dich bei Widersprüchen nach Einzelheiten, und das wars. Anschliessend wirst Du aufgefordert, es zu lesen und mit Deiner Unterschrift zu bestätigen - sofern es dem Gesagten entspricht. Sagst Du dann, "Nee, das unterschreib ich aber nicht !", schreibt der Beamte drunter "Unterschrift verweigert" und das wars auch. Punkt !

Wenn Du zufällig zu der Zeit gesucht wirst oder das Delikt ist so schwer (Drogen Körperverletzung, Raub...) und es liegen jede Menge Beweise gegen Dich vor, dann kann es natürlich sein, dass man Dich in eine Zelle steckt und Du dem Haftrichter vorgeführt wirst, der dann über U-Haft oder nicht entscheidet. Aber das kannst nur Du selbst wissen. Für diese Gewährleistungskiste wird Dich ganz sicher keiner einbuchten.

Alibaba

derpeter1 Alibaba „@Loopi: Wir haben hier in der BRD das Prinzip der richterlichen Wahrheitsfindung...“
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Hallo, die Polizei beschuldigt mich Betrug beim Bafög Amt verübt zu haben. Ich hab meine Exmatrikulationsbescheinigung gefälscht, weil ich das Geld brauchte, und die vom Bafög Amt haben sich ohne meine Erlaubnis von der Hochschule die original Exmatrikulationsbescheinigung geholt. Klar bin ich im Unrecht, aber kann der Umstand, dass das Bafög Amt durch illegale Weise an meine Originaldokumente gekommen ist nicht so verwendet werden, dass dieser Vorteil nicht beachtet werden darf, und dass die Rückforderung nicht zulässig ist, weil das Amt durch die illegale Tat zu einem wirtschaftlichem Vorteil gekommen ist? Droht mir jetzt eine Strafe oder Knast? Meine Rechtschutzversicherung sagt, dass Privatrechtsschutz Bafög Streitfragen nicht einbezieht. Was für eine Versicherung bräuchte ich für diese Angelegenheit?
Danke im Voraus

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Max Payne derpeter1 „Zum Thema Betrug“
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und die vom Bafög Amt haben sich ohne meine Erlaubnis von der Hochschule die original Exmatrikulationsbescheinigung geholt
Wieso meinst Du, dass dazu Deine Erlaubnis nötig ist? Offenbar gab es Zweifel an der Echtheit des von Dir vorgelegten Dokuments, also hat man bei der ausstellenden Stelle nachgefragt. Was soll daran illegal sein?

Droht mir jetzt eine Strafe oder Knast?
In Deinem Fall handelt es sich um Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Tateinheit mit versuchtem Betrug (§ 263 StGB). Bei beiden Gesetzen ist dasselbe Strafmaß vorgegeben (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe); ansonsten gilt bei "Tateinheit" die höchste Strafandrohung aller beteiligten Tatbestände.

Bei nachweislichem Betrug ist mit einem Strafverfahren und im schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe (auf Bewährung?!) incl. einem Eintrag ins Führungszeugnis - Stichwort: "Sozialleistungsbetrug" - zu rechnen. Auf Fahrlässigkeit bzw. Irrtum wirst Du Dich nicht berufen können - die Urkundenfälschung macht auf jeden Fall den Betrugsvorsatz eindeutig.
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Alibaba Max Payne „Zum Thema Betrug“
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Völlig richtig, Mr. Payne. Ich kann auch hierzu nur wiederholen, dass fast nichts von dem, was im TV in den fast immer aus den USA stammenden Filmen zum Thema Beweiserlangung oder sogar der allg. Juristerei gezeigt wird, hier bei uns anwendbar ist. Wir haben ein völlig anderes Rechtssystem !!!!! Dieser ganze Quatsch von "der durchsuchte Mülleimer stand im Treppenhaus und nicht in der Wohnung" oder ähnlichen sog. Gerichtstricks ist hier absolut nicht anwendbar. Am krassesten sind die Unterschiede beim Betreten UND dabei Durchsuchen der Wohnung und solchen Szenarien. Dabei liegt hier bei uns der Vorteil ausschliesslich bei den Behörden. Und wenn was gefunden wurde, dann zählt das auch. War die Beschaffung des Beweismittels wirklich hanebüchen illegal, dann bekommt vielleicht der/die Beamten auch noch eins über (Dienstaufsichtsbeschwerde bis hin zu eigenem Strafverfahren), das Beweismittel selbst liegt aber auf dem Tisch.

Aber tröstet Euch, Ihr Delinquenten ! Dafür sind bei uns die Gefängnisse angenehmer, sicherer und die Strafen nicht so hoch. 375x200 Jahre oder so gibts hier nicht !

Alibaba

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Olaf19 Alibaba „Völlig richtig, Mr. Payne. Ich kann auch hierzu nur wiederholen, dass fast...“
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> Dieser ganze Quatsch von "der durchsuchte Mülleimer stand im Treppenhaus und nicht
> in der Wohnung" oder ähnlichen sog. Gerichtstricks ist hier absolut nicht anwendbar.


Naja, es gibt aber - korrigiert mich, wenn ich daneben liege - auch im deutschen Recht die Möglichkeit, Beweismittel vor Gericht nicht zuzulassen, wenn sie auf unrechtmäßige Weise erworben wurden. Mal eben ohne Durchsuchungsbefehl in einem Mülleimer wühlen, was dabei herauskommt gilt m.E. auch als "nicht gerichtsverwertbar".

CU
Olaf
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derpeter1 Olaf19 „ Dieser ganze Quatsch von der durchsuchte Mülleimer stand im Treppenhaus und...“
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Wenn die vom Bafög Amt in Besitz eines Originaldokuments ohne Erlaubnis kommen, darf doch das Dokument nicht verwendet werden. Aber die könnten von mir die Vorlage einer Kopie mit Originalstempel verlangen. Jedenfalls sitze ich jetzt in der Klemme. Wenn ich versuche den Sachbearbeiter von Bafög zu überreden die Anzeige bei der Polizei zurückzunehmen, wird die Polizei dann alles fallenlassen, oder ist die Polizei als Beschuldiger jetzt nicht mehr aufzuhalten? Muss ich jetzt schlimmstenfalls mit 5 Jahren Haft und Geldstrafe rechnen? Wie viel Geld wäre das?

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Max Payne derpeter1 „Sehe ich genauso“
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oder ist die Polizei als Beschuldiger jetzt nicht mehr aufzuhalten?

Die Polizei ist nicht "Beschuldiger", sondern "Hilfsmittel" der Staatsanwaltschaft.
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binjetzt30 derpeter1 „Zum Thema Betrug“
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Wieso habe ich bei deinem Post das Gefühl, dass Du noch nicht einmal einsiehst, etwas falsch gemacht zu haben und einfach nur Angst vor einer Strafe bzw. den Konsequenzen Deines Handelns hast? Selbstverständlich hast Du zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzuzahlen, allerdings läßt sich das auch ratenweise begleichen. Da hier aber mit Menschen zu verhandeln ist, wäre es sicher nicht schädlich, sich auch ein wenig einsichtiger zu zeigen.

Deine Begründung "weil ich das Geld brauchte" lasse ich hier grundsätzlich nicht gelten. Hast Du es für eine lebensretende oder zumindest gesundheitserhaltende Operation gebraucht, die Deine Krankenkasse nicht zahlt? Und selbst wenn: hälst Du es dann für sinnvoll Straftaten zu begehen (und nichts anderes ist der vorsätzlich begangene Betrug). Du hast durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dafür gesorgt, Leistungen zu erhalten, die dir nicht zustehen!

Mach dir das einfach mal bewußt und stehe dazu! Ich verurteile Dich nicht weil Du dies getan hast, denn jeder kann einmal in eine Situation kommen, in der er Dummheiten begeht, ich verurteile Dich aber, weil Du offenbar gar nicht einsiehst, dass dies falsch war.

Hoffentlich bekommst Du demgemäß die Konsequenzen zu spüren (allerdings in angemessenem Rahmen, also weder Rübe ab noch sonstwas übertriebenes).

Ach ja, die Rückforderung ist ein Verwaltungsakt, ein etwaiges Betrugsverfahren ist eine ganz andere Sache, das hängt überhaupt nicht miteinander zusammen. Und wie kommst Du darauf, dass die Information der Behörde durch die Hochschule illegal sei?

Und dann noch meine Frage: du hast Geld für eine Rechtsschutzversicherung, begehst aber einen derartigen Betrug weil du Geld brauchst? ---- in welchem Bundesland hast Du die Hochschulreife erworben? Ich wußte gar nicht, dass man die geschenkt bekommt?

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derpeter1 binjetzt30 „@derpeter1“
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derpeter1 Nachtrag zu: „“
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Ich sehe meine Schuld ein. Ich habe nur nicht gedacht, dass ich dafür 5 Jahre Knast bekomme. Nochmal, das Bafög Amt hat ein datenschutzrechtliches Dokument ohne meine Zustimmung eingeholt. Dazu habe ich folgendes gefunden:

"§ 853 BGB
Arglisteinrede

Erlangt jemand durch eine von ihm begangene unerlaubte Handlung eine Forderung gegen den Verletzten, so kann der Verletzte die Erfüllung auch dann verweigern, wenn der Anspruch auf Aufhebung der Forderung verjährt ist."

Kann ich so was gebrauchen? Gibt es eventuell noch mehr Paragraphen dieser Art? Bitte helft mir. Das letzte was ich brauche sind 5 Jahre Gefängnis.

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Olaf19 derpeter1 „Ich sehe meine Schuld ein. Ich habe nur nicht gedacht, dass ich dafür 5 Jahre...“
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Wir sind hier keine kostenlose Anwaltskanzlei...
Olaf

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hundertneunundneunzig Max Payne „ Wenn ich auch ein bisschen Klugscheissen darf: Zu diesem Zeitpunkt gibt es...“
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... in einem Betrugsverfahren (Strafrecht) würde nach Anklageerhebung durch den Staatsanwalt aus einem Beschuldigten ein Angeklagter.
... in einem Schadenersatzprozeß (Zivilrecht) gäbe es nach Einreichung der Klage einen Beklagten.

Gruß
hu-