Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
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Völlig richtig, Mr. Payne. Ich kann auch hierzu nur wiederholen, dass fast nichts von dem, was im TV in den fast immer aus den USA stammenden Filmen zum Thema Beweiserlangung oder sogar der allg. Juristerei gezeigt wird, hier bei uns anwendbar ist. Wir haben ein völlig anderes Rechtssystem !!!!! Dieser ganze Quatsch von "der durchsuchte Mülleimer stand im Treppenhaus und nicht in der Wohnung" oder ähnlichen sog. Gerichtstricks ist hier absolut nicht anwendbar. Am krassesten sind die Unterschiede beim Betreten UND dabei Durchsuchen der Wohnung und solchen Szenarien. Dabei liegt hier bei uns der Vorteil ausschliesslich bei den Behörden. Und wenn was gefunden wurde, dann zählt das auch. War die Beschaffung des Beweismittels wirklich hanebüchen illegal, dann bekommt vielleicht der/die Beamten auch noch eins über (Dienstaufsichtsbeschwerde bis hin zu eigenem Strafverfahren), das Beweismittel selbst liegt aber auf dem Tisch.
Aber tröstet Euch, Ihr Delinquenten ! Dafür sind bei uns die Gefängnisse angenehmer, sicherer und die Strafen nicht so hoch. 375x200 Jahre oder so gibts hier nicht !
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