Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
> Dieser ganze Quatsch von "der durchsuchte Mülleimer stand im Treppenhaus und nicht
> in der Wohnung" oder ähnlichen sog. Gerichtstricks ist hier absolut nicht anwendbar.
Naja, es gibt aber - korrigiert mich, wenn ich daneben liege - auch im deutschen Recht die Möglichkeit, Beweismittel vor Gericht nicht zuzulassen, wenn sie auf unrechtmäßige Weise erworben wurden. Mal eben ohne Durchsuchungsbefehl in einem Mülleimer wühlen, was dabei herauskommt gilt m.E. auch als "nicht gerichtsverwertbar".
CU
Olaf
> in der Wohnung" oder ähnlichen sog. Gerichtstricks ist hier absolut nicht anwendbar.
Naja, es gibt aber - korrigiert mich, wenn ich daneben liege - auch im deutschen Recht die Möglichkeit, Beweismittel vor Gericht nicht zuzulassen, wenn sie auf unrechtmäßige Weise erworben wurden. Mal eben ohne Durchsuchungsbefehl in einem Mülleimer wühlen, was dabei herauskommt gilt m.E. auch als "nicht gerichtsverwertbar".
CU
Olaf