Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
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Hallo, die Polizei beschuldigt mich Betrug beim Bafög Amt verübt zu haben. Ich hab meine Exmatrikulationsbescheinigung gefälscht, weil ich das Geld brauchte, und die vom Bafög Amt haben sich ohne meine Erlaubnis von der Hochschule die original Exmatrikulationsbescheinigung geholt. Klar bin ich im Unrecht, aber kann der Umstand, dass das Bafög Amt durch illegale Weise an meine Originaldokumente gekommen ist nicht so verwendet werden, dass dieser Vorteil nicht beachtet werden darf, und dass die Rückforderung nicht zulässig ist, weil das Amt durch die illegale Tat zu einem wirtschaftlichem Vorteil gekommen ist? Droht mir jetzt eine Strafe oder Knast? Meine Rechtschutzversicherung sagt, dass Privatrechtsschutz Bafög Streitfragen nicht einbezieht. Was für eine Versicherung bräuchte ich für diese Angelegenheit?
Danke im Voraus