Hallo,
ich habe eine defekte Digitalkamera gekauft. Wollte Sie ausschlachten, aber da der Kassenzettel dabei lag dachte ich mir, warum nicht Gewährleistung beanspruchen. Bin ich also am Samstag zum Media Markt gegangen, von einem Verkäufer zum nächsten geschickt worden, weil niemand was von Gewährleistung gehört haben will, bis ich die Kamera für den Techniker, der am Montag kommen sollte dagelassen habe. Heute am Montag flattert mir so ein Schreiben von der Polizei ins Haus, dass ich am Freitag wegen "Betrug u.a." zum Vorsprechen kommen soll. Ich vermute, dass der Erstbesitzer die Kamera bereits zur Gewährleistung eingereicht haben muss. Aber was mach ich jetzt?
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Als Laie weiß ich gar nicht was die wollen.
Die müssen Dir doch erstmal nachweisen, daß Du die Kamera gekauft hast, und dabei den Hinweis erhalten hast, sie sei defekt, und von Gewährleistung ausgeschlossen. Immerhin kannst Du das Ding auch auf dem Flohmarkt gekauft oder auf der Strasse gefunden haben.
Ich finde das ganze recht verwirrend, zumal ich mir normalerweise keine Artikel bei E-Bay zum Ausschlachten kaufe und dementsprechend mit der Rechtslage nicht vertraut bin. Zumal Crazy Eye recht hat. 2 Jahre Garantie sind 2 Jahre Garantie sind 2 Jahre Garantie. Wenn etwas am letzten Tag vor Ablauf der 2 Jahre kaputtgeht, dann bekommst Du mit dem Ersatzartikel erneuten Gewährleistungsanspruch für weitere 2 Jahre nach erhalt des Austauschartikels. Wenn allerdings der Umtausch wegen Eigenverschulden des vorherigen Besitzers abgelehnt wurde, ist der Umtausch natürlich nicht mehr möglich und könnte so als Betrug ausgelegt werden. Wenn Du Dir die Kohle für den Anwalt erstmal sparen willst, geh doch hin und hör Dir an, was die überhaupt wollen. Zur Not würde ich die Aussage verweigern und später zum Anwalt gehen. Und irgendwie klingt das ganze so nichtig, ich vermute fast wenn Du was von Flohmarkt erzählst, wird das Ding eingestellt. Weiterer Schaden ist ja sowieso nicht entstanden, Media Markt hat ja im voraus sozusagen die Gewährleitung abgelehnt und Dich angezeigt.