Was haltet ihr davon? Gilt bei uns nicht "in dubio pro reo"?! Jeder ist solange unschuldig, bis sein Schuld erwiesen wird.
Ich bin zwar auch davon überzeugt, dass er gedopt hat, aber so lange es nciht eindeutig erwiesen ist, halte ich die Entscheidung von T-Mobile für nicht vertretbar.
Gruß
TimmintoR 2°°4
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"...Ulrich hat sicher wie der Krankenpfleger in vertrag stehen das Dopingchecks über sich ergehen lassen muß...."
die waren bisher negativ. ein dna-test - und da haben seine anwälte nunmal recht - ist KEIN zugelassener dopingtest, darf und kann also nicht verlangt werden.
der teufel steckt hier also im detail.
um es klarzustellen - ich vermute [!] das da einiges nicht sauber ist und es riecht förmlich nach unlauteren dingen. ABER das bedeutet nicht, dass alle rechtlichen rahmenbedingungen und regeln deswegen außer funktion gesetzt werden dürfen.
bis zum beweis ist ulrich für mich genauso unschuldig, wie jeder andere auch.