Was haltet ihr davon? Gilt bei uns nicht "in dubio pro reo"?! Jeder ist solange unschuldig, bis sein Schuld erwiesen wird.
Ich bin zwar auch davon überzeugt, dass er gedopt hat, aber so lange es nciht eindeutig erwiesen ist, halte ich die Entscheidung von T-Mobile für nicht vertretbar.
Gruß
TimmintoR 2°°4
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>Gilt bei uns nicht "in dubio pro reo"?
Das gilt im Strafrecht.
Bei dem Vertrag zwischen Ulrich und T-Com geht es aber um zivilrechtliche Belange. Und da gilt das nicht.
Aber Ulrich kann ja gegen die Kündigung Einspruch einlegen und ggf. klagen. Wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
Das gilt im Strafrecht.
Bei dem Vertrag zwischen Ulrich und T-Com geht es aber um zivilrechtliche Belange. Und da gilt das nicht.
Aber Ulrich kann ja gegen die Kündigung Einspruch einlegen und ggf. klagen. Wie jeder andere Arbeitnehmer auch.