Was haltet ihr davon? Gilt bei uns nicht "in dubio pro reo"?! Jeder ist solange unschuldig, bis sein Schuld erwiesen wird.
Ich bin zwar auch davon überzeugt, dass er gedopt hat, aber so lange es nciht eindeutig erwiesen ist, halte ich die Entscheidung von T-Mobile für nicht vertretbar.
Gruß
TimmintoR 2°°4
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@crazy eye
dein versuch eines vergleiches stimmt hinten und vorne nicht.
1. ulrich hatte nicht vor an der tdf nicht teilzunehmen
2. er wurde wie einige andere fahrer von der tdf ausgeschlossen
dein anderes beispiel
1. bei regelmäßigen tests werden beweiskräftige ergebnisse erzielt, die der person zuzuordnen sind - das hat bei ulrich so nicht stattgefunden
2. der arzthelfer darf sebstverständlich bis zum testergebnis weiterarbeiten
3. eine kündigung des arzthelfers ist ohne weiteres nicht möglich