Was haltet ihr davon? Gilt bei uns nicht "in dubio pro reo"?! Jeder ist solange unschuldig, bis sein Schuld erwiesen wird.
Ich bin zwar auch davon überzeugt, dass er gedopt hat, aber so lange es nciht eindeutig erwiesen ist, halte ich die Entscheidung von T-Mobile für nicht vertretbar.
Gruß
TimmintoR 2°°4
Off Topic 20.178 Themen, 223.916 Beiträge
Ich find grad das zweite beispiel sollte stimmig sein, Ulrich hat sicher wie der Krankenpfleger in vertrag stehen das Dopingchecks über sich ergehen lassen muß. Den test den er machen sollte war zur Klärung eines Dopingvergehens von Weltverband vorgeschlagen, hätte er diesen Test schnell gemacht hät er vllt noch innerhalb des nächsten halben jahres arbeiten können.
Auch wenn dies kein Standard gesundheit check war, sondern einer wegen erhärteten verdacht(der beim Pfleger zum beispiel gegeben wär wenn eine Aidskranke meldet mit ihm sexualverkehr gehabt zu haben).